Abschlussbericht: Arbeitskreis Schwerpunktbereich (2017/18)

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Autor: Johannes Thierer
Zitiervorschlag: [BRF/Thierer, Abschlussbericht Arbeitskreis Schwerpunktbereich (2017/18), S. 1-6]

Einleitung

Es lässt sich wohl kaum ein Thema finden, dass in den vergangen Jahren so sehr im Fokus des rechtswissenschaftlichen Ausbildungsdiskurses stand, wie der Schwerpunktbereich (SPB). Insbesondere die Reformbestrebungen der Justizministerkonferenz (JuMiKo) sollen im Folgenden dargestellt werden (B).

Der Arbeitskreis (AK) hat im vergangenen Geschäftsjahr 2017/2018 zwei Aufträge des Plenums abgearbeitet. Zum einen sollte der AK die Durchschnittsnoten der Schwerpunktbereiche der verschiedenen Universitäten zusammentragen. Diese Aufgabe konnte der AK erfüllen, zumal der Deutsche Juristenfakultätentag solche Übersichten bereits erstellt. Der Verweis auf diese Zusammenfassungen wurde auf der Homepage des BRF ergänzt.

Der deutlich umfassendere Auftrag war die Erstellung einer „Schablone einer Kern-Prüfungs-VO“ für den SPB. Nach der ersten Sichtung einiger Verordnungen1 hat sich herausgestellt, dass eine solche umfassende Kern-Prüfungs-VO aufgrund der Vielzahl an leicht unterschiedlichen Regelungen und Formulierungen schwierig zu vereinheitlichen ist. Zumal der Grund vieler spezieller Regelungen nur schwer ersichtlich ist und an universitären Besonderheiten liegt. Praktikabler und zielführender erschien es deswegen, einen Katalog zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche Regelungen einer Verordnung zum SPB (insbesondere) aus studentischer Sicht in jedem Fall enthalten sollte (C).

Dieser Abschlussbericht bezieht sich explizit nur auf die Arbeit des Geschäftsjahres 2017/2018. Ein ausführlicher Abschlussbericht, der hier lediglich um die aktuellen Entwicklungen und Aufgaben ergänzt werden soll, ist auf der Homepage des BRF abrufbar.

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1 Regelungen, die den SPB und die darin abzulegenden Prüfungen betreffen, finden sich in von den Universitäten unterschiedlich benannten Rechtvorschriften, z.B. Studienordnung, Prüfungsordnung oder auch eigene Schwerpunktbereichsordnung. Der Lesbarkeit halber, sollen diese im Folgenden unter dem Überbegriff „Verordnungen“ zusammengefasst werden.

Zitiervorschlag:
[BRF/Thierer, Abschlussbericht Arbeitskreis Schwerpunktbereich (2017/18), S. 1-6]