Absolvent:innenbefragung

Seit 2014 führt der BRF unter den Absolvent:innen der ersten juristischen Prüfung die Absolvent:innenbefragung durch, um ein umfassendes Meinungsbild über die Ausbildungsbedingungen im rechtswissenschaftlichen Studium zu gewinnen.

Wir führen aktuell die Befragung für die sechste Absolvent:innenbefragung durch!

Teilnehmen können alle Personen, die ab dem 01.01.2022 die Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt haben. Dabei ist unerheblich, ob diese bestanden wurden. Ein Ablegen des mündlichen Teils der staatlichen Pflichtfachprüfung und/oder der Schwerpunktbereichsprüfung ist keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Umfrage. Die Befragung läuft bis zum 30.09.2024, erfolgt pseudonymisiert und wird nicht mehr als 20 Minuten in Anspruch nehmen. Mit Eurer Teilnahme tragt Ihr dazu bei, eine wichtige Datengrundlage für die Berücksichtigung der studentischen Interessen im Diskurs rund um die juristische Ausbildung zu schaffen.

Die Absolvent:innenbefragtung erreicht Ihr unter diesem Link.

Die Ergebnisse der fünften bundesweiten Absolvent:innenbefragung (2022) sind hier abrufbar! 

Disclaimer für die Ergebnisse der Absolvent:innenbefragung

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ergebnisse unserer Befragung ausschließlich auf den Angaben der Teilnehmer:innen beruhen und daher nicht als repräsentativ für alle Absolvent:innen betrachtet werden können. Wir bitten Sie daher, die Ergebnisse in einem angemessenen Kontext zu betrachten und die Limitationen unserer Studie zu berücksichtigen. Die Perspektiven und Erfahrungen der Teilnehmer:innen können variieren, weshalb die Ergebnisse nicht alleinig für umfassende Schlussfolgerungen herangezogen werden sollten. Wir schätzen die Teilnahme aller Befragungsteilnehmer:innen und laden dazu ein, die Ergebnisse mit Verständnis für die Rahmenbedingungen zu betrachten.

Vollständigen Abschlussbericht herunterladen

 

Vergangene Befragungen

Die Ergebnisse der vergangenen Befragungen sind über unsere Schriftenreihe abrufbar:

Was ist die Absolvent:innenbefragung und warum wird sie durchgeführt?

Eine Reform der juristischen Ausbildung wird von vielen Seiten gefordert. Dabei ist jeder Bereich und jede Phase des Studiums betroffen: Schwerpunktereichsausbildung, Examensvorbereitungen, Repetitorien, Schlüsselqualifikationen, Klausuren und Korrekturen – die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen.

Doch in welchen Bereichen besteht aus Sicht der Studierenden tatsächlich Verbesserungs- oder vielleicht sogar ein Reformbedarf? Was läuft gut in der juristischen Ausbildung, was nicht? Welche Hochschule punktet in welchen Bereichen? All diesen Fragen geht die Absolvent:innenbefragung auf den Grund.

Durch eine bundesweite Befragung von Absolvent:innen und Examensschreiber:innen der ersten juristischen Prüfung zu den verschiedenen Themenbereichen soll ein umfassendes studentisches Meinungsbild erstellt werden.

Inzwischen wurden bereits fünf bundesweite Absolvent:innenbefragungen mit jeweils zwischen 1000 und 1500 Teilnehmenden erfolgreich durchgeführt.

Die wichtigsten Ziele des Projektes im Überblick:

  • Bündelung der studentischen Meinung zu den verschiedenen oben genannten Themengebieten
  • aufmerksam machen auf Missstände im Jurastudium, aber auch auf positive Reaktionen und gut laufende Projekte (wie zum Beispiel das Uni-Rep) an den verschiedenen Hochschulen
  • Befragung als regelmäßige Überprüfung der Qualität des juristischen Studiums
  • soweit möglich und sinnvoll: einzelne Bundesländer und Hochschulen untereinander vergleichen
  • Umfrageergebnisse als Argumentationsgrundlage in aktuelle Diskussionen mit einfließen lassen
  • Umfrageergebnisse als Grundlage für weitere bundesweite Absolvent:innenbefragungen
  • Basis für weitere Projekte des BRF oder auch der Landes- und Länderfachschaften

Ansprechperson

Frederik Janhsen

vorstand@bundesfachschaft.de