Schwerpunktbereich

Der Schwerpunkt ist neben der Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung (1. Staatsexamen) wohl der wichtigste Teil universitärer Ausbildung. Dies schlägt sich auch darin nieder, dass der Schwerpunktbereich zu 30 Prozent die Endnote der ersten juristischen Prüfung ausmacht.

Aufgrund der Wichtigkeit des Schwerpunktbereichs ist dieser auch immer wieder Reformen und Vorschlägen zur Verbesserung ausgesetzt. Um diese kritisch begleiten und eigene Ideen entwickeln zu können, hat die BuFaTa 2014 in Bayreuth diesen Arbeitskreis ins Leben gerufen.

Zugleich hat sich der BRF auf dieser aber auch auf den nachfolgenden BuFaTas inhaltlich mit dem Schwerpunkt auseinandergesetzt und Stellung bezogen. Der BRF fordert insbesondere, dass der Schwerpunktbereich in seinem zeitlichen Umfang und in seiner Bedeutung nicht geschwächt wird, ein hohes Maß an Wissenschaftlichkeit in das Studium einbringt und die verschiedenen Schwerpunkte möglichst vergleichbar sind. Eine gute Zusammenfassung der Positionen findet sich in der Stellungnahme des BRF zum Bericht des Ausschusses der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zur Harmonisierung der Juristenausbildung (KOA), Teilbericht: Schwerpunktbereichsprüfung (Der ganze Bericht des KOA kann hier gefunden werden).

Der Arbeitskreis hat sich in den letzten Jahren mit den Aspekten, die in der Stellungnahme genannt werden und weiteren beschäftigt (siehe Abschlussbericht 2017). Der AK hat ein Modell für einen Schwerpunktbereich, insbesondere im Hinblick auf die Prüfungen, erarbeitet.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 hat der Arbeitskreis 20 universitäre Verordnungen zum Schwerpunktbereich anhand diverser Kriterien verglichen. Ergänzt um das bereits erarbeitete Modell und gefasste Beschlüsse hat der AK einen Leitfaden für eine Verordnung zum Schwerpunktbereich verfasst. Dieser Leitfaden fasst Regelungen zusammen, die Verordnungen zum Schwerpunktbereich aus studentischer Sicht enthalten sollten. Ferner gibt es für Studierende und Fachschaften eine Checkliste, die die Ergebnisse des Leitfadens knapp zusammenfasst.

Zum Schluss eine Ergänzung, die für Studierende interessant sein kann: Der Deutsche Juristen-Fakultätentag veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik über die Durchschnittsnoten der Schwerpunktbereiche jeder Fakultät für das vorangegangene Jahr. Die jeweils aktuelle Statistik kann hier aufgerufen werden.

  Modell für einen SPB

  Leitfaden Schwerpunktbereichsordnung

  Checkliste Schwerpunktbereichsordnung

AnsprechpartnerInnen
Johannes Thierer
Adriane Ziebell
schwerpunkt@bundesfachschaft.de

Studierende, die in diesem Arbeitskreis mitarbeiten möchten, können sich jederzeit unter schwerpunkt@bundesfachschaft.de melden!