NS-Justizunrecht

Der Arbeitskreis NS-Justizunrecht wurde durch direkten Beschluss der Bundesfachschaftentagung 2018 in Münster gegründet. Der Bundesverband setzt sich dafür ein, dass der Aufarbeitung des nationalsozialistischen Justizunrechts innerhalb der juristischen Ausbildung ein höherer Stellenwert eingeräumt wird. Aufgabe des Arbeitskreises ist es, einerseits den derzeitigen Stand zu ermitteln, den nationalsozialistisches Justizunrecht innerhalb der juristischen Ausbildung einnimmt und andererseits an einer weiteren Aufarbeitung mitzuwirken.
In diesem Sinne ist zunächst eine gründliche Einarbeitung in die Thematik angesetzt. Im Anschluss wird vom Arbeitskreis eine Bestandsanalyse durchgeführt, welchen Anteil das NS-Justizunrecht in der juristischen Ausbildung einnimmt. Die Ergebnisse werden dann für die Konzeption eines Workshops für zukünftige Tagungen genutzt. Weitere Ziele des Arbeitskreises sind unter anderem die Erstellung einer Musterveranstaltung, die außerhalb der üblichen Lehrveranstaltungen genutzt werden kann, um für das Thema zu sensibilisieren.

Am Ende der Arbeit wird ein umfassender Abschlussbericht stehen, der den Mitgliedern des Bundesverbandes und den Studierenden der Rechtswissenschaften zur Information dienen kann.

Ansprechpartner
Felix Kraul

Mitarbeiter
David Rebohl
Dominik Möst
Tobias Fuhlendorf

justizunrecht@bundesfachschaft.de