Abschlussbericht der Absolvent:innenbefragung 2020

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Autor*innen: Julia Stichnothe, Lena Schmidt und Valentina Luceri
Zitiervorschlag: [BRF/Stichnothe, Schmidt, Luceri u.a., Abschlussbericht Absolvent:innenbefragung 2020, S. 1-201]

Vorwort

Liebe Absolvent:innen, liebe Leser:innen, liebe Interessierte,
im Folgenden werden die Ergebnisse der vierten bundesweiten Absolvent:innenbefragung 2020, durchgeführt vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) e.  V., ausführlich dargestellt und erläutert. Alle Studierenden der Rechtswissenschaften in Deutschland, die zumindest den staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung absolviert haben, hatten die Möglichkeit, im Rahmen eines umfangreichen Fragebogens ihre Erfahrungen, Eindrücke und Meinungen bezüglich verschiedenster Aspekte der juristischen Ausbildung zu teilen.
Vor dem Hintergrund, dass diese Umfrage zuvor bereits drei Mal durchgeführt worden ist, kommt die Frage auf, ob eine solche Befragung der Absolvent:innen überhaupt noch erforderlich und zielführend ist. Dies ist je- doch insbesondere aus zwei Gründen eindeutig zu bejahen: Zum einen haben die Fragen, die schon in den vergangenen Umfragen gestellt wurde, weiterhin eine hohe Relevanz. Das liegt einerseits daran, dass einigen der Kritikpunkte, die in den bisherigen Befragungen und Berichten deutlich wurden, vonseiten der zuständigen Stellen wenig Beachtung geschenkt wurde. So haben die Teilnehmer:innen der Befragung aus dem Jahr 2020 an vielen Stellen die gleichen kritischen Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge gemacht wie die Teilnehmer:innen der letzten drei Umfragen des BRF. Dies zeigt, wie mühsam es ist, bestehende Strukturen, die hinsichtlich vieler Aspekte vor Jahren erwachsen und seitdem nahezu unverändert geblieben sind, zu reformieren und den Belangen der Studierenden, die primär vom Aufbau des Jurastudiums betroffen sind, Gehör zu verschaffen. Die Umfrage verfolgt andererseits allerdings auch den Zweck, einen Anreiz für die zuständigen Ministerien und Fakultäten zu schaffen, die Anregungen aus der Studierendenschaft wahrzunehmen und umzusetzen. Mithilfe der Ergebnisse können diese Stellen evaluieren, welche Aspekte bereits gut umgesetzt worden sind und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. In dieser Hinsicht dient die Befragung demnach der ständigen Überprüfung, Sicherung und Verbesserung der Qualität des Jurastudiums allgemein und an einzelnen Hochschulen in Deutschland.
Zum anderen sieht sich das Jurastudium angesichts der Entwicklungen in der juristischen Praxis neuen Herausforderungen gegenüber und unterliegt damit einem stetigen Wandel in den betroffenen Bereichen. Aus diesem Grund wird der Fragenkatalog, den die Teilnehmer:innen der Absolvent:innenbefragung zu beantworten haben, kontinuierlich erweitert. So wird beispielsweise seit der letzten Befragung sondiert, wie die Teilnehmer:innen zur Einführung eines integrierten Bachelors stehen, die seit einiger Zeit diskutiert und an einigen Universitäten schon stattgefunden hat, oder wie diejenigen Teilnehmer:innen verfahren, die das Jurastudium endgültig nicht abgeschlossen haben. In der vierten Absolvent:innenbefragung wurde aus aktuellem Anlass etwa danach gefragt, wie die Ausgestaltung der Ersten juristischen Prüfung als E-Examen angenommen würde oder wie die Relevanz der Bildung einer Gesamtnote aus der Schwerpunktbereichsnote und der Note im staatlichen Teil eingeschätzt wird.
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Es gibt einen enormen Reformbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung des Jurastudiums, den die Teilnehmer:innen der Befragungen der letzten Jahre und insbesondere der aktuellen vierten Absolvent:innenbefragung an sehr vielen Stellen deutlich machen. Dieser Bericht dient nicht nur als Zusammenfassung all der kritikwürdigen Aspekte dieses Studiums, sondern als Grundlage für die Gespräche mit den zuständigen Ministerien und Fakultäten sowie als Ausgangspunkt für weitergehende Diskussionen und die Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen innerhalb der Studierendenschaft. Dieser Bericht erfüllt keinen bloßen Selbstzweck, sondern schafft die Basis für dringend notwendige Änderungen der juristischen Ausbildung, bei welchen insbesondere den Studierenden verstärkt Gehör geschenkt werden soll und muss.
Die Durchsetzung der geforderten Änderungen bedarf großer Anstrengung, sodass dieser Bericht zunächst nur ein kleiner Schritt in diese Richtung ist und als Wegweiser für weitergehende Gespräche dient. Das Team, das sich dieser wichtigen Aufgabe angenommen hat, wird auch weiterhin diese Absolvent:innenbefragung durchführen müssen, um die notwendigen Reformen anzustoßen und zu unterstützen. Schon kleine Erfolge, wie der voraussichtliche Erhalt der Bildung der Gesamtnote oder die Verleihung eines integrierten Bachelor of Laws an einigen Universitäten, zeigen jedoch, dass sich die Arbeit lohnt. In diesem Sinne wünsche ich dem gesamten Team, insbesondere Julia Stichnothe, die als meine Nachfolgerin hauptverantwortlich für den Bericht über die vierte Absolvent:innenbefragung sowie die Durchführung weiterer Umfragen ist, und dem BRF e.  V. weiterhin viel Durchhaltevermögen und Erfolg beim Einsatz für die Be- lange der Jurastudierenden Deutschlands.

Leonie Brinkmann (Münster, 31.03.2021)

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Zitiervorschlag: [BRF/Stichnothe, Schmidt, Luceri u.a., Abschlussbericht Absolvent:innenbefragung 2020, S. 1-201]