AK Juristische Ausbildung 1

Der Themenschwerpunkt des Arbeitskreises Juristische Ausbildung I ist auf die zentralen Aspekte der juristischen Ausbildung innerhalb der Ersten Juristischen Prüfung gerichtet. Insbesondere sollen die verschiedenen Voraussetzungen zur Zulassung zur Ersten Juristischen Prüfung beleuchtet werden und anhand dieser Vorschläge zur Harmonisierung erarbeitet und verbreitet werden. Ebenso vielfältig wie die Zulassungsvoraussetzungen sind die Rahmenbedingungen der Prüfungen selbst.

Ein wichtiger Aspekt dieser Harmonisierung betrifft auch die Möglichkeit der Nutzung von digitalen Medien in den Prüfungen. Oft wird das Thema des sogenannten „e-Examens“ diskutiert. Bereits im letzten Amtsjahr wurden hierzu viele Daten gesammelt, die nun als Grundlage für mögliche Konzeptideen dienen sollen.

Gerade zu Beginn des Jahres ist die Diskussion über die Vergleichbarkeit des Schwerpunktstudiums erneut aufgeflammt. Dieser Studienabschnitt ist für viele Studierende die Möglichkeit zu einzelnen Thematiken differenzierte Kenntnisse zu erlangen. Damit auch eine Vergleichbarkeit dieses Studienabschnitts ermöglicht wird, wolle wir aktiv an einer harmonisierenden Lösung für Studierende und Politik mitwirken.

Den aktuellen Harmonisierungsbericht findest Du hier.

Bei Interesse zur Mitarbeit im AK oder bei Fragen melde Dich bei uns.

 

Ansprechpersonen:

Larissa Behrendt
Giulia Eberhardt

Referent:innen:

Du kannst Dir vorstellen, als Referent:in im AK Juristische Ausbildung 1 mitzuarbeiten? Dann schreib Larissa und Giulia jetzt eine Mail oder melde dich hier an!

AKAusbildung1@bundesfachschaft.de