Streichung der Ruhetage?! Nicht mit uns! #fuereinebesserejuristischeAusbildung

Streichung der Ruhetage?! Nicht mit uns! #fuereinebesserejuristischeAusbildung

Startdatum
15. März 2023
Petition an
Landesjustizprüfungsamt Bayern (Bayerisches Staatsministerium der Justiz) und an 17 mehr
15.325 Unterschriften:Nächstes Ziel: 25.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Das Studium der Rechtswissenschaften ist in seinem Verlauf stark geprägt von psychischen und physischen Belastungen. Diese Belastungen steigen mit dem Näherrücken der staatlichen Pflichtfachprüfung. Der bisher angewandte Verlauf der staatlichen Pflichtfachprüfung sieht in der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer Ruhetage zwischen den Examensklausuren vor. Diese dienen vor allem der Erholung zwischen den fordernden Klausuren. Nach jüngsten Erkenntnissen sollen jene aber der Vergangenheit angehören und schrittweise bundesweit gestrichen werden.

Die Entscheidung zur Streichung der Ruhetage wurde – ohne die Einbeziehung der studentischen Interessensvertretungen – bereits im Mai 2022 von den Justizprüfungsämtern beschlossen. Die Begründung der Streichung fällt in den jeweiligen Bundesländern jedoch sehr unterschiedlich und unzureichend aus. Die Widersprüchlichkeit der verschiedenen Begründungen zeigt aus unserer Sicht einmal mehr, wie vermeintliche Gründe der Organisation vorgeschoben werden, um die Unwilligkeit zu verschleiern, in die juristische Ausbildung wirklich finanziell zu investieren.

Unsere Stellungnahme

Wir halten die Streichung der Ruhetage im Examen für einen großen Schritt in die falsche Richtung, indem wieder neue Probleme geschaffen werden, statt sich ernsthaft mit konstruktiven Lösungen zu einer wirklichen Reform des Jurastudiums auseinanderzusetzen. Die Streichung der Ruhetage erhöht den psychischen Druck, der im Jurastudium bereits sehr hoch ist, für die Examenskandidat:innen weiter. Denn den Studierenden wird wichtige Regenerationszeit genommen, derer es bedarf, um unter humanen Prüfungsbedingungen den schriftlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung zu absolvieren. Dieser Schritt senkt die Attraktivität des Jurastudiums weiter und läuft Gefahr den Nachwuchsmangel in den juristischen Berufen zu intensivieren, wovon nichts weniger, als die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats abhängt

Unsere vollständige Stellungnahme ist hier verfügbar.

Unsere Forderungen

Aus diesen Gründen fordert der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. als Vertretung der über 110.000 Jurastudierenden in Deutschland:

  • Die Rücknahme des Beschlusses aus dem Mai 2022 und die Neubewertung der jeweiligen Prüfungstermine durch die einzelnen (Landes-)Justizprüfungsämter
  • Eine Aussprache mit Vertreter:innen des BRF zu diesem Beschluss und seiner Entscheidungsfindung im Koordinierungsausschuss der Justizminister:innenkonferenz
  • Eine ernsthafte, selbstkritische und konstruktive Reformdebatte, die die studentische Perspektive gleichberechtigt miteinbezieht und aktuelle Entwicklungen, wie die iur.Reform-Umfrage, berücksichtigt
  • Eine umfassende prüfungswissenschaftliche Untersuchung des bisherigen Modells des juristischen Staatsexamens
  • Mittelfristig eine umfassende Reform der juristischen Ausbildung in Deutschland und kurzfristig eine Einführung des integrierten LL.B. an allen deutschen juristischen Fakultäten

Studierende und Interessierte, die sich unseren Forderungen anschließen möchten, bitten wir die Petition, die an die (Landes-)Justizprüfungsämter gerichtet ist, zu unterschreiben!

Weitere Informationen sind hier verfügbar.

 

Achtung: Spenden für diese Petition kommen nicht beim BRF an, sondern verbleiben bei Change.org!

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Entscheidungsträger*innen

  • Landesjustizprüfungsamt BayernBayerisches Staatsministerium der Justiz
  • Landesjustizprüfungsamt Baden-WürttembergMinisterium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
  • Landesprüfungsamt für Juristen SaarlandMinisterium der Justiz Saarland
  • Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-PfalzMinisterium der Justiz Rheinland-Pfalz
  • Justizprüfungsamt KölnOberlandesgericht Köln