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21. März 2025

Ein starker Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete und leistungsfähige Justiz. Das erfordert nicht nur eine Investition in die Justiz als solche, sondern auch in die Ausbildung angehender Jurist:innen.

Bereits jetzt schränken fast eine Million unerledigte Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland die Leistungsfähigkeit der Justiz ein. Das anhand dessen beispielhaft aufgezeigte Problem der Überlastung der Justiz wird sich bis 2030 mit der Pensionierung von rund 40 % – in den neuen Bundesländern über 60 % – der Richter:innen und Staatsanwält:innen noch verschärfen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der neuen Volljurist:innen ab. So entscheiden sich immer mehr Studienanfänger:innen von Vornherein fur̈ einen Bachelor-Studiengang mit juristischen Bezügen, anstatt eine volljuristische Laufbahn einzuschlagen. Von den Studierenden, die eine volljuristische Ausbildung beginnen, brechen zu viele diese ab. Hinzu kommen Herausforderungen durch die Digitalisierung und eine zunehmend diversere Gesellschaft.

Diese Problemlage zeigt das Erfordernis auf, die juristische Ausbildung zu reformieren. Eine zukunftsfähige juristische Ausbildung darf nicht unter den Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen von gestern stattfinden. Zentral bei einer Reform muss daher der Übergang der juristischen Ausbildung in das 21. Jahrhundert, insbesondere durch die Digitalisierung derer sein. Es bedarf einer zeitnahen Einführung des E-Examen in beiden staatlichen Prüfungen und der Bereitstellung digitaler Hilfsmittel sowohl während der Ausbildung als auch in den Prüfungen.

Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass den Hochschulen für die universitäre Ausbildung und den Ausbildungsgerichten für den juristischen Vorbereitungsdienst ausreichend Personal- und Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die Studierenden auf die staatlichen Prüfungen vorzubereiten. Dies muss auch das Angebot und den Ausbau von eigenen Repetitorien und die Möglichkeit, universitäre Prüfungen elektronisch abzulegen, umfassen. Auch und gerade im juristischen Vorbereitungsdienst müssen die digitale Kompetenzen der Rechtsreferendar:innen im Umgang mit modernen Arbeitsmitteln gestärkt werden. Insbesondere muss der Einsatz von Legal-Tech-Anwendungen, wie intelligente Datenbanken, in die Ausbildung integriert werden.

Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch den Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Aufgabe, eine zukunftsfähige juristische Ausbildung zu schaffen, sollte und kann jedoch nicht von den Ländern allein bewältigt werden müssen. Schon allein wegen der Regelung der juristischen Qualifikationen im DRiG ist ein Tätigwerden des Bundesgesetzgebers gefragt. Gemeinsam mit den Ländern muss der Bund hierfür die Rahmenbedingungen schaffen. Lösungen sollten ergebnisoffen sowie in enger Abstimmung mit den Interessenvertretungen der juristischen Ausbildung und unter Berücksichtigung der neuesten Forschung zur juristischen Ausbildung entwickelt werden.