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Die JuMiKo verweigert sich einer ernsthaften Reformdebatte über die juristische Ausbildung

12. Juni 2026

Heute hat die 97. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) auf ihrer Frühjahrskonferenz einer notwendigen Reform der juristischen Ausbildung abermals eine Absage erteilt. Grundlage ist ein Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung (KOA), der im Auftrag der JuMiKo in einem Stakeholderprozess mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V. (BRF) und dem Deutschen Juristenfakultätentag e.V. (DJFT) entstanden ist. Der BRF kritisiert diesen Bericht deutlich und distanziert sich von den dort genannten Schlussfolgerungen. Der Beschluss dieses Berichtes als Position der Justizminister:innen legt vor allem folgenden Schluss nahe: Die JuMiKo ist nicht bereit, die strukturellen Probleme der juristischen Ausbildung unabhängig und ergebnisoffen anzuerkennen und endlich politisch anzugehen. Daher kann weder der Beschluss der JuMiKo noch der dort zur Kenntnis genommene Bericht des KOA als Grundlage für weitere Reformdebatten dienen. 

 

Hintergrund 

Am 5. Juni 2024 beauftragte die JuMiKo den KOA seinen Bericht „Juristin und Jurist der Zukunft“ an den DJFT und den BRF zu übermitteln und über diese mit den juristischen Fakultäten in einen Austausch über die Empfehlungen des Berichts einzutreten. Dieser Austausch mit dem DJFT und dem BRF hat über die vergangenen beiden Jahre hinweg stattgefunden und wurde nun mit dem Beschluss der 97. JuMiKo abgeschlossen. Der KOA setzt sich aus den in den Justizressorts der Länder für die juristische Ausbildung zuständigen Vertreter:innen zusammen. Dies sind regelmäßig die zuständigen Personen der Landesjustizprüfungsämter; zudem nimmt eine Vertretung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz regelmäßig als Gast an den Sitzungen des KOA teil. Der BRF war mit verschiedenen Sachverständigen am Austausch mit dem KOA beteiligt. Der Bericht wurde jedoch ausschließlich von den Mitgliedern des KOA verfasst und unterlag keiner Mitautor:innenschaft der teilnehmenden studentischen Vertreter:innen. Eine Abstimmung über den Inhalt erfolgte nicht. 

Die Debatte um die juristische Ausbildung der Zukunft fällt in eine für den Rechtsstaat kritische Phase. Die Justiz ist chronisch überlastet und tut sich aufgrund von Nachwuchsmangel und fehlender Strukturreformen immer schwerer, dem Fallvolumen gerecht zu werden. Gleichzeitig bedroht das Erstarken des Rechtsextremismus die Unabhängigkeit der Gerichte und stellt den Rechtsstaat an sich in Frage. Globale Krisen und komplexe internationale Zusammenhänge verkomplizieren die Rechtsanwendung und stellen gleichzeitig die Rechtssetzung vor noch nie dagewesenen Herausforderungen. In diesem Zusammenhang braucht es eine attraktive juristische Ausbildung, die die Jurist:innen der Zukunft zahlreich und kompetent auf ihre gesellschaftlich tragende Rolle vorbereitet. Die tatsächliche Situation an den Universitäten und bei den Rechtsreferendar:innen zeigt jedoch ein anderes Bild auf: Nach der letzten Absolvent:innenbefragung des BRF würden zwei Drittel der Jurastudierenden das Studium nicht weiterempfehlen. Auch im juristischen Vorbereitungsdienst leiden Rechtsreferendar:innen unter psychischer Belastung, die sich oft auch körperlich äußert. Der Bericht des KOA wird diesen Herausforderungen jedoch in keiner Weise gerecht. 

Psychische Belastung wird nicht ernst genommen – notwendige Reformen bleiben aus 

Der nun vorgelegte Bericht erkennt psychische Belastungen im Studium und im juristischen Vorbereitungsdienst zwar an, zieht daraus aber keine strukturellen Konsequenzen. Stattdessen werden Verantwortung und Lösungsansätze weitgehend auf die Betroffenen verlagert, etwa durch Forderungen nach mehr Resilienz und Transparenz sowie besserer Selbstorganisation der Studierenden. Dadurch entsteht der Eindruck, psychischer Druck werde vor allem als Kommunikationsproblem oder als Frage individueller unzureichender Belastbarkeit verstanden. Dem widerspricht jedoch jegliche statistische Datenlage – selbst diejenige, auf die sich der Bericht bezieht. Diese impliziten Unterstellungen gegenüber der Studierendenschaft marginalisieren und relativieren tatsächliche Erfahrungen und ignorieren Potenziale für eine höhere Attraktivität der juristischen Ausbildung. In diesem Zusammenhang erscheint bereits die Methodik des Berichts „Juristin und Jurist der Zukunft” aus 2024 als höchst fragwürdig: Die seinerzeit vom KOA scheinbar ohne Kriterien oder Qualitätskontrolle durchgeführten Interviews lassen die Annahme eines repräsentativen Bildes über die psychische Belastung innerhalb der juristischen Ausbildung kaum zu. Auf dieser Grundlage konstruiert der KOA nunmehr ein falsches Dilemma, wonach eine Ausbildungsreform, die auf die Reduzierung psychischer Belastungen abzielt, zwangsläufig die Qualität der juristischen Ausbildung senken würde. Dies ist nicht der Fall.  

„Wer psychischen Druck anerkennt, aber jede ernsthafte Strukturreform vermeidet, nimmt die Realität von Studierenden und Rechtsreferendar:innen nicht ernst“, erklärt Carla Marondel, Vorständin für Inhaltliche Koordination und Sachverständige des BRF ggü. dem KOA. „Dieser Bericht ist keine Reformgrundlage. Er ist eine Verteidigung des Status quo.“ 

 

Transparenz ersetzt keine Reform 

Der BRF kritisiert insbesondere, dass der Bericht strukturelle Ursachen psychischer Belastung, mangelnder Attraktivität und die Frage der Geeignetheit der bisherigen Formate zum Erlernen und Abprüfen der Lerninhalte nicht konsequent untersucht. Die hohe Fixierung auf die staatlichen Prüfungen, die enorme Bedeutung einzelner Prüfungsleistungen, unklare Bewertungsmaßstäbe, fehlende Vergleichbarkeit, wirtschaftlicher Druck und die langen Belastungsphasen in Studium und juristischem Vorbereitungsdienst bleiben als systemische Fragen weiterhin weitgehend ungelöst. 

Stattdessen entsteht der Eindruck, dass die Justizprüfungsämter mit dem Versuch von Transparenz und dem besseren Erklären der Prüfungsmodalitäten bereits alles tun würden, um die Ausbildungsbedingungen hinreichend zu verbessern. Die Studierenden und Rechtsreferendar:innen würden dies nur nicht anerkennen oder die Angebote nicht wahrnehmen. Doch damit verfehlt der KOA den Kern der Debatte.   

Transparenz ist wichtig; Beratungs- und Aufklärungsangebote sogar notwendig. Aber diese ersetzen keine Reform. Ein Ausbildungssystem wird nicht dadurch fairer, dass den Betroffenen lediglich besser erklärt wird, warum sie den bestehenden Druck aushalten und hinnehmen sollen. Und die Misserfolgsquote in den staatlichen Prüfungen wird nicht dadurch reduziert, indem die Prüfung ein weiteres Mal unter Aufwendung weiterer psychischer und finanzieller Ressourcen abermals angetreten werden kann. 

Karlo Wieseler, ehemaliges Vorstandsmitglied und Sachverständiger des BRF ggü. dem KOA, fordert: „Was wir tatsächlich benötigen, ist keine weitere Symptombekämpfung, sondern eine strukturelle und ganzheitliche Debatte über eine Reform der juristischen Ausbildung. Es kann nicht sein, dass sich die Belastung des Rechtsstaats immer weiter verstärkt, aber dabei grundlegende Defizite der Ausbildung nicht mitgedacht werden.“ 

 

Methodenkompetenz braucht mehr als Prüfungsrhetorik – Rechtsstaatliche Verantwortung braucht Raum zur Reflexion 

Beim zweiten Schwerpunkt des Berichts – der Methodenkompetenz – tun sich erneut inhaltliche Widersprüche auf: Der KOA fordert mehr methodisches Lernen, ohne die dafür notwendigen strukturellen Konsequenzen zu ziehen. Er erkennt im Ausgangspunkt zwar an, dass grundsätzlich geprüft werde, was gelehrt werde. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Prüfungspraxis der Justizprüfungsämter findet jedoch nicht statt. Stattdessen wird auch hier die Verantwortung allein bei den Universitäten gesehen. Bei einem Studiengang, der auf eine staatliche Prüfung vorbereitet, können studienbegleitende formative Prüfungen aber nur dann sinnvoll sein, wenn sie tatsächlich auf die staatlichen Prüfungen vorbereiten und nicht bloß zusätzliche Belastung schaffen. 

Wenn der Pflichtfachstoff auf die Ermöglichung des methodischen Lernens ausgerichtet werden soll, bedarf es einer echten Überprüfung des bestehenden Stoffumfangs. Der bloße Verweis auf frühere Berichte – die zudem unter einer anderen Zielsetzung erfolgten – genügt dafür nicht. Methodenkompetenz darf nicht unüberlegt auf ein ohnehin überlastetes Studium aufgesetzt werden. Wer Methodik ernst nimmt, muss auch Pflichtfachstoff, Prüfungsformate und Bewertungsmaßstäbe neu diskutieren. Insbesondere darf die Reduzierung des Prüfungsstoffes kein Tabu für die weitere Debatte sein. 

Auch bezüglich der Resilienz unseres Rechtsstaats bleibt der Bericht hinter seinem eigenen Anspruch zurück. Der KOA betont zu Recht, dass die juristische Ausbildung nicht bloß technische Rechtsanwendung vermitteln darf, sondern Jurist:innen hervorbringen muss, die Verantwortung übernehmen und rechtsstaatliche Gefährdungen erkennen – vor allem in der heutigen Zeit. Gerade daraus folgt aber, dass die Ausbildung nicht auf Stofffülle, Prüfungsdruck und Anpassungsfähigkeit reduziert werden darf. Wer Jurist:innen ausbilden will, die unseren Rechtsstaat resilient gestalten, muss ihnen im Studium und juristischem Vorbereitungsdienst auch Raum für kritische Reflexion, gesellschaftliche Einordnung und methodische Sicherheit geben. Diese Ziele lassen sich nicht erreichen, wenn diese Kompetenzen nur nebenbei zusätzlich zur hohen Stofffülle vermittelt werden sollen. Rechtsstaatliche Verantwortung entsteht nicht durch das Aushalten eines überlastenden Systems, sondern durch eine Ausbildung, die kritisches Denken tatsächlich ermöglicht. Wer der Reform des § 5a DRiG tatsächlich zur vollen Entfaltung verhelfen will, der muss auch über grundlegende Reformen der Ausbildung sprechen. Ein resilienter Rechtsstaat ohne eine reformierte Ausbildung ist aus unserer Sicht schwer abzusichern. 

 

Beteiligung ohne echte Wirkung 

Die Kritik des BRF geht dabei über einzelne inhaltliche Aspekte hinaus. Irritierend ist etwa, dass der Bericht des KOA auch auf den juristischen Vorbereitungsdienst Bezug nimmt, obwohl dieser weder Gegenstand des Auftrags der JuMiKo vom 5. Juni 2024 war noch die Stakeholder für den juristischen Vorbereitungsdienst am Austausch beteiligt wurden. Darüber hinaus bewertet der KOA ein System, dessen zentrale Strukturen er selbst seit Jahren prägt. Eine ergebnisoffene Evaluation – selbst unter der Prämisse, dass ein grundlegender Reformbedarf nicht bestehe – kann so nicht stattfinden.  

Eine belastbare Datenerhebung zur Situation der Studierenden und Rechtsreferendar:innen sowie eine prüfungswissenschaftliche Überprüfung der bisherigen Strukturen und Aufgabenstellungen bleibt dabei aus. Stattdessen werden studentische Umfragen einerseits methodisch kritisiert, andererseits aber selektiv herangezogen, wenn sie die (eigene) Argumentation des KOA stützen. Das ist widersprüchlich und wird einem ernsthaften Erkenntnisprozess nicht gerecht. Der BRF widerspricht daher der pauschalen Ablehnung der Umfrageergebnisse entschieden. Zwar erheben die Absolvent:innenbefragungen des BRF keinen Anspruch auf Repräsentativität, sie dokumentieren jedoch seit Jahren die Erfahrungen und Wahrnehmungen der befragten Absolvent:innen zum rechtswissenschaftlichen Studium und zur ersten Prüfung. Damit schließen sie eine Lücke in der Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation, die eigentlich vom KOA und den Justizprüfungsämtern selbst zu füllen wäre. 

Aus Sicht des BRF ist bemerkenswert, dass der KOA in seiner Schlussfolgerung und seinen Handlungsempfehlungen keinerlei Aufforderungen an die Justizprüfungsämter richtet. Er argumentiert, als seien die Prüfungsämter ein verantwortungsfreies Neutrum und Ausbildungsinstitutionen, Lehrende und Lernende allein für Verbesserungen verantwortlich. Damit werden mögliche Reformpotenziale von vornherein ausgeschlossen. Wenn der KOA von der Zukunft der volljuristischen Ausbildung spricht, scheint er vor allem zu meinen, aus Fehlentwicklungen der Vergangenheit keine eigene Verantwortung für künftige Verbesserungen ableiten zu müssen. 

Der Beschluss der Justizminister:innen vom 5. Juni 2024, den KOA zu beauftragen, mit den Vertretungen der Studierenden und der juristischen Fakultäten in einen Austausch einzutreten, war ein starkes und richtiges Signal. Die Einbeziehung fachlicher Expertise war dabei sinnvoll und notwendig. Der heutige Beschluss und insbesondere die Schlussfolgerungen des KOA zeigen jedoch deutlich, dass offenbar wenig Bereitschaft besteht, aus diesem Austausch ein selbstkritisches Vorgehen abzuleiten. Wer Reformbedarf diskutiert, ohne die eigene Rolle zu reflektieren, begrenzt die Möglichkeit echter Verbesserungen von Anfang an. So entsteht der Eindruck, dass Beteiligung zwar organisiert, Verantwortung aber weiterhin ausgelagert wird. Dies wird dem hohen Stellenwert der juristischen Ausbildung nicht gerecht. 

„Beteiligung darf nicht bedeuten, dass man Studierende anhört, um anschließend zu erklären, warum eigentlich alles bleiben kann, wie es ist“, so Karlo Wieseler weiter. „Wenn die Lebensrealität der Betroffenen nur dort aufgegriffen wird, wo sie in die eigene Argumentation passt, ist das kein Dialog auf Augenhöhe, sondern ein Feigenblatt für die eigene Flucht vor der Verantwortung.“ 

 

Mut zur ehrlichen Analyse statt Selbstvergewisserung 

Der KOA verkennt schließlich die Rolle studentischer Interessenvertretung. Fachschaften sind nicht die Kommunikationsabteilung eines belastenden Ausbildungssystems. Sie sind demokratisch legitimierte Interessenvertretungen der Studierenden. Ihre Aufgabe ist es nicht, strukturelle Probleme pädagogisch abzufedern, sondern diese Probleme sichtbar zu machen und Reformen einzufordern. Der BRF hat seine Position bislang immer konstruktiv und verbindlich vor allen Beteiligten vorgetragen. Diese Konstruktivität und Kompromissbereitschaft wurden jedoch von Teilen des KOA nicht widergespiegelt. Am Ende setzen sich dadurch größere Beharrungskräfte in der Organisation der Gespräche und in den inhaltlichen Entscheidungen durch. 

Der BRF kommt unter Berücksichtigung der beschriebenen Punkte zu dem Ergebnis, dass der Bericht keine geeignete Grundlage für die weitere Debatte über die Zukunft der Jurist:innenausbildung darstellen kann. Die Politik darf sich nicht auf eine Selbstbeschreibung des bestehenden Systems zurückziehen. Notwendig ist eine unabhängige, empirisch fundierte und statusgruppenübergreifende Evaluation der juristischen Ausbildung unter echter Beteiligung von Studierenden und Rechtsreferendar:innen. 

 

Der BRF fordert insbesondere: 

  1. eine externe und unabhängige pädagogische, didaktische und prüfungswissenschaftliche Evaluation der (voll-)juristischen Prüfungs- und Ausbildungsstrukturen,  
  2. eine ernsthafte Untersuchung der Ursachen psychischer Belastung durch Expert:innen,  
  3. eine verbindliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der Studierenden- und Rechtsreferendar:innenvertretungen durch die JuMiKo selbst und in den jeweiligen Landesparlamenten, 
  4. transparente Bewertungsmaßstäbe und wirksame Qualitätssicherung in den Prüfungen,  
  5. eine Reformdebatte, die nicht von vornherein durch den Erhalt des Status quo begrenzt wird und alle Interessensgruppen ergebnisoffen an einen Tisch holt.  

 

„Die juristische Ausbildung braucht keine weitere Selbstvergewisserung, sondern den Mut zur ehrlichen Analyse“, erklärt Carla Marondel abschließend. „Wer die nächste Generation von Jurist:innen ernst nimmt, darf ihre Kritik nicht als Störgeräusch behandeln und sollte das Thema mit der notwendigen politischen Priorität besetzen. Die Justizminister:innen müssen jetzt zeigen, dass Reformbereitschaft mehr ist als ein Wort in Sonntagsreden – und mehr als vom KOA vordefinierte JuMiKo-Beschlüsse. Der BRF ist dazu jederzeit bereit.“ 

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