Skip to main content

20. März 2020

In Anbetracht der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus haben im Laufe der letzten Woche mit Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen alle betroffenen Bundesländer beschlossen, ihre für April geplanten Examensklausuren abzusagen. In Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden zudem die mündlichen Prüfungen ausgesetzt, sodass derzeit nur noch in Hessen mündliche Prüfungen abgehalten werden. Über die nur in Nordrhein-Westfalen anstehenden Klausuren im Mai 2020 ist noch nicht entschieden worden.

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) hält diese Absage angesichts der Entwicklung der Pandemie und der gesundheitlichen Risiken für zwingend und begrüßt die Entscheidung der Justizprüfungsämter. Notwendig ist allerdings, für die Studierenden zeitnah Klarheit über den Fortgang zu schaffen. Daher hat sich der BRF heute mit einem Schreiben an die betroffenen Justizprüfungsämter gewandt und diese gebeten, zeitnah Klarheit bezüglich der Ersatztermine zu schaffen. „Gerade unmittelbar vor dem Staatsexamen befinden sich Studierende in einer enormen psychischen Drucksituation. Umso wichtiger ist es, auch zeitlich ein Ziel vor Augen zu haben“, betont Marc Castendiek, Vorsitzender des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., die Notwendigkeit von Planungssicherheit. Trotz zeitnaher Bekanntgabe müssten die Ersatztermine nicht unbedingt zum derzeit nächstmöglichen Zeitpunkt stattfinden. „Eine später erfolgende erneute Absage der Ersatztermine sollte unbedingt vermieden werden“, ergänzt Leslie Heimann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, und verweist auch auf die Universitätsschließungen, die eine normale Prüfungsvorbereitung derzeit undenkbar machen. Selbst Prüfungstermine im Mai erscheinen so derzeit gewagt und unrealistisch.

Bei den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Studierenden setzt der BRF auf das Entgegenkommen der Justizprüfungsämter. Dies betrifft nicht nur abgebrochene Praktika oder Auslandssemester, sondern auch besonders die jetzt betroffenen Prüflinge: „Die pandemiebedingte Verzögerung der Prüfung darf nicht dazu führen, dass Freiversuche, Abschichtungsmöglichkeiten oder Verbesserungsversuche für Betroffene eingeschränkt werden“, betont Castendiek zum Abschluss. Die Justizprüfungsämter sollten daher flexible Lösungen im Einzelfall finden. Der BRF sieht den Beschluss der Justizministerkonferenz als Idee eines Kompromisses. Zum Schluss weist der BRF darauf hin, dass jedem Studierenden freigestellt sein sollte, angesichts des schwierig zu prognostizierenden Pandemieverlaufs bereits erfolgte Prüfungsanmeldungen zurückzuziehen und die eigene Vorbereitung neu zu planen.