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25. November 2019

Am 7. November 2019 hat die Justizministerkonferenz beschlossen, künftig auf die Bildung einer Gesamtnote aus universitärer Schwerpunktprüfung und staatlicher Pflichtfachprüfung zu verzichten. Mit Schreiben vom heutigen Tage haben wir als Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) den Landesjustizminister*innen unsere Verwunderung und Bestürzung über den Beschluss zum Ausdruck gebracht und ihnen argumentativ dargelegt, warum dieser Beschluss den Interessen der Studierenden zuwiderläuft. Die volle Stellungnahme des BRF ist auf https://bundesfachschaft.de/stellungnahmen abrufbar.

Besonders bestürzt uns, dass sich die Justizminister*innen mit ihrem Beschluss gegen die Position nahezu aller Betroffenen stellen und die Empfehlung des vorbereitenden Koordinierungsausschusses vollständig übergehen. „Der Austausch der letzten Jahre wird so vollständig entwertet. Für alle diejenigen, die sich seit Jahren engagiert im Schwerpunkt einbringen, stellt dieser Beschluss einen Schlag ins Gesicht dar“, kommentiert Marc Castendiek, Vorsitzender des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., die Position der Studierenden zu diesem Beschluss. Sein Stellvertreter Broder Ernst ergänzt: „Die Möglichkeit, den Schwerpunkt in die Endnote einfließen zu lassen, stellt eine besondere Motivation für die Studierenden dar. Eine Abschaffung dieser beliebten Möglichkeit wird die Attraktivität des Jurastudiums weiter senken und den Jurist*innenmangel verstärken.“

Der BRF sieht den Beschluss der Justizministerkonferenz als Idee eines Kompromisses. Dieser wird jedoch weder von Befürwortern noch Gegnern des Schwerpunktstudiums als geeignet angesehen und schafft somit einen „faulen Kompromiss“, der die Studiensituation weiter verschlimmert. So bilanziert Castendiek für den Fall der Umsetzung des Vorschlags: „Mittelfristig würde der Schwerpunkt so zu einem Ballast für Studierende und Lehrende, sodass der Vorschlag der Justizminister*innen seine Abschaffung einleitet. Den Justizminister*innen fehlte jedoch der Mut, diese zurecht unpopuläre Folge klar zu benennen.“

Als Vertretung der über 110.000 deutschen Jurastudierenden lehnt der BRF den Verzicht auf eine Gesamtnote ab. Wir fordern alle Landesjustizminister*innen auf, ihren Beschluss zu überdenken und aufzuheben. Die Bundesjustizministerin sollte sich die Kritik zu Herzen nehmen und den Beschluss nicht umsetzen.