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14. Februar 2021

Mit Bedauern musste der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V. (kurz: BRF) feststellen, dass der Beck-Verlag Prof. Dr. Rüdiger Zuck in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA 2021, 166) Raum für Rassismus und Diskriminierung bot.

Der BRF verurteilt die neuerlichen Ausführungen von Prof. Dr. Zuck entschieden und distanziert sich diesbezüglich vom Beck-Verlag.

Viel zu häufig werden Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung als Überempfindlich oder gar als Einzelfall abgetan. Leider begegnen wir in der juristischen Themenwelt solchen Denkweisen noch zu oft. Gerade Juristen:innen sollten aber das Grundgesetz wahren und schützen, denn es ist nicht nur unsere Verfassung, sondern der Leitfaden unseres täglichen juristischen Denkens und Handelns. Die juristische Ausbildung sowie unser aller Alltag lebt von der Vielfalt, die unsere Gesellschaft widerspiegelt.

Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG macht deutlich, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf. Und selbst wenn Privatpersonen daran nicht unmittelbar gebunden sind, spiegelt es dennoch die Wertebasis wider, auf die wir uns als Gesellschaft verständigt haben. Wenn Prof. Dr. Zuck als Verfassungsrechtler aber von „Tierrassen“ spricht, die „Reinheitsgeboten (…) unbeanstandet belieben sind“ oder schreibt, „Wir stören uns (…) an wulstigen Lippen bei Afrikanern“, zeigt er, dass er diese Wertebasis nicht teilt. Derartige Formulierungen sind kein „harmloser Spott“, wie der Professor sie beschreibt, sondern bestätigen die Ignoranz einiger Rechtswissenschaftler:innen gegenüber Diskriminierung. Dass eine kritische Auseinandersetzung mit solchen Themen deshalb bereits im Studium dringend notwendig ist, belegt die geplante Änderung des Deutschen Richtergesetzes.

Gerade nach einem Jahr wie 2020 mit weltweiten Protesten der „Black Lives Matter“-Bewegung sollte inzwischen jede:r Einzelne für die Diskriminierung von PoC, insb. von BPoC sensibilisiert sein. Rassistische Äußerungen wie die von Prof. Dr. Zuck darf eine Redaktion nicht einfach „übersehen“. Wir hoffen daher sehr, dass die Veröffentlichung von Prof. Dr. Zuck Konsequenzen mit sich ziehen wird. Der BRF positioniert sich entschieden gegen solche Äußerungen.

Wir empfehlen dem Beck-Verlag dringend eine kritische Auseinandersetzung mit Antidiskriminierung. Nach einer jahrelangen Debatte zur Umbenennung des Palandts ist eine solche Veröffentlichung wie die in der NZA nur einer von vielen Höhepunkten der unzeitgemäßen Haltung des Verlages.