15. Oktober 2025
Zwei Jahre nach der letzten Befragung freut sich der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF), die Ergebnisse der inzwischen sechsten bundesweiten Absolvent:innenbefragung veröffentlichen zu können. Die Auswertung zeigt ein deutliches Ergebnis: Zwei Drittel der Befragten würden das Jurastudium in seiner aktuellen Form nicht weiterempfehlen.
Der BRF ist die Interessensvertretung der Jurastudierenden in Deutschland. Als Dachverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften vertritt er die hochschulpolitischen Interessen von rund 120.000 Studierenden bundesweit gebündelt gegenüber regionalen und überregionalen Institutionen.
Seit 2014 führt der BRF unter den Absolvent:innen der ersten juristischen Prüfung regelmäßig eine Befragung durch, um ein umfassendes Meinungsbild über die Ausbildungsbedingungen im rechtswissenschaftlichen Studium zu gewinnen. Mit der Absolvent:innenbefragung will der BRF strukturelle Entwicklungen im juristischen Ausbildungssystem sichtbar machen, Reformprozesse datenbasiert anstoßen und die
Perspektiven der Studierenden stärker in hochschul- und bildungspolitische Entscheidungsprozesse einbringen. An der sechsten Absolvent:innenbefragung nahmen im Zeitraum vom 29. Februar bis 30. September 2024 insgesamt 1.835 Personen aus ganz Deutschland teil. Während 2022 bereits rund 43,93 % der Befragten angaben, die juristische Ausbildung in seiner jetzigen Form nicht weiterzuempfehlen, sind es 2024 66,27 %. „Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass das Studium für viele
Absolvent:innen nicht das Vertrauen vermittelt, das es eigentlich fördern sollte: Vertrauen in Nachvollziehbarkeit und Transparenz in der Notenvergabe, sowie die eigene Befähigung, Recht anzuwenden.“ erklärt Ali Sahan, Vorsitzender des BRF.
„In der Vergangenheit war die Unzufriedenheit der Befragten schon hoch, und jetzt ist sie nochmals um über zwanzig Prozentpunkte angestiegen. Wenn Studierende ihr eigenes Studium nicht mehr empfehlen, zeigt das deutlich den Reformbedarf des Ausbildungssystems auf.“
Besonders deutlich fällt die Kritik an der Notenvergabe aus: über 80 % der Befragten erachten die Bewertung der juristischen Klausuren für nicht objektiv.
Dazu erklärt Sahan: „Studierende haben nicht nur das Gefühl, dass Leistung und Bewertung nicht im Einklang stehen, sondern empfinden diese häufig sogar als willkürlich. Die Etablierung einer verdeckten Zweitkorrektur könnte in diesem Kritikpunkt Abhilfe schaffen.“
Trotz der Kritik zeigen die Ergebnisse auch Positives: Viele der Befragten schätzen die Systematik des Rechts, die analytische Denkweise sowie die vielfältigen Berufsperspektiven, die das Studium einem bietet. „Das Interesse am Recht ist da“, schlussfolgert Sahan. „Aber um dem Jurist:innenmangel entgegenzuwirken und das Studium damit einhergehend für Studierende attraktiver zu machen, sind Veränderungen in den Strukturen der juristischen Ausbildung erforderlich.“
Der digitale Abschlussbericht kann hier heruntergeladen werden.
