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06. Juni 2026

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) kritisiert die jüngsten Äußerungen der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur geplanten BAföG-Reform deutlich. Wer die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen der Ausbildungsförderung infrage stellt, sendet ein höchst problematisches Signal an Studierende und Studieninteressierte in Deutschland.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich darauf verständigt, das BAföG im Rahmen einer großen Novelle zu modernisieren. Dazu gehören die Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro sowie die schrittweise Anhebung des Grundbedarfs auf das Niveau der Grundsicherung. Diese Maßnahmen sind keine neuen Forderungen einzelner Interessengruppen, sondern Teil der gemeinsamen politischen Vereinbarung der Regierungsparteien.

Gerade vor dem Hintergrund steigender Wohn- und Lebenshaltungskosten sind Verbesserungen der Ausbildungsförderung notwendig, um den Hochschulzugang unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation des Elternhauses zu gewährleisten. Bildungsgerechtigkeit darf nicht vom Kontostand abhängen.

Diese Überzeugung ist tief in unserem Verband und in unserem Grundsatzprogramm verankert. Der BRF setzt sich für einen diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang zur Hochschulbildung ein. Ausbildungsförderung darf dabei nicht lediglich das Existenzminimum sichern, sondern muss Studierenden die tatsächliche Möglichkeit eröffnen, ein Studium erfolgreich aufzunehmen und abzuschließen.

Die Lebensrealität vieler Studierender zeigt jedoch, dass die bestehenden Förderleistungen diesem Anspruch zunehmend nicht mehr gerecht werden. Damit BAföG seinen Zweck erfüllt, muss es an die tatsächlichen Studienbedingungen angepasst werden. Bereits heute liegt die durchschnittliche Miete für ein WG-Zimmer bei 512 Euro und damit deutlich über der derzeitigen Wohnkostenpauschale des BAföG. Vor diesem Hintergrund erscheint bereits die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung auf 440 Euro nicht als großzügige Leistung, sondern als längst überfällige Anpassung an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten.

Gleichzeitig sind viele BAföG-Empfangenden trotz staatlicher Förderung auf zusätzliche Erwerbstätigkeit angewiesen. So gehen 54,7 % der BAföG-Beziehenden einer Beschäftigung nach; 63,1 % derjenigen, die BAföG beziehen und neben dem Studium arbeiten, geben an, dies nur zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu tun. Diese Zahlen legen nahe, dass die derzeitigen Fördersätze vielfach nicht ausreichen, um die finanziellen Belastungen eines Studiums aufzufangen.

Der Begriff eines „Vollkaskostudiums“ geht an der Lebensrealität vieler Studierender vorbei. BAföG ist kein Komfortversprechen, sondern ein Instrument der Bildungsgerechtigkeit. Wer Ausbildungsförderung als überzogene Anspruchshaltung darstellt, ignoriert, dass viele Studierende trotz staatlicher Förderung arbeiten müssen, um Miete, Lebensmittel, Lernmaterialien und Krankenversicherung zu finanzieren. Die Frage ist deshalb nicht, ob Studierende einen Eigenbetrag leisten können oder sollen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob finanzielle Belastungen den Studienerfolg gefährden oder Menschen bereits von der Aufnahme des Studiums abhalten.

Besonders problematisch ist vor diesem Hintergrund, dass die Förderhöchstdauer des BAföG grundsätzlich an die Regelstudienzeit gekoppelt ist. Studierende geraten dadurch in einen Zielkonflikt: um ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können, müssen sie arbeiten; zugleich kann genau diese zusätzliche Belastung dazu beitragen, dass sie die Regelstudienzeit überschreiten und damit ihren Förderanspruch verlieren.

In Anbetracht dieser Lage, in der sich BAföG-Beziehende, befinden, ist eine Anpassung nicht nur wünschenswert, sondern dringend notwendig. Eine Ausbildungsförderung, die mit dieser Entwicklung nicht Schritt hält, verfehlt genau den Zweck, für den sie geschaffen wurde. Konkret fordert der BRF die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge, insbesondere für Einkünfte aus Nebenjobs sowie eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhungen der Wohnkostenpauschale und die schrittweise Angleichung des Grundbedarfs auf das Niveau der Grundsicherung sind keine Anliegen, die zum Spielball von Streitigkeiten innerhalb der Koalition werden dürfen. Eine öffentliche Infragestellung dieser bereits politisch vereinbarten Verbesserungen widerspricht nicht nur dem Koalitionsvertrag, sondern auch dem Ziel, Hochschulzugang unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses zu gewährleisten.

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