16. April 2026
Von 04. bis 05.12.2025 nahm der BRF e.V. an der Bucerius Law School an einem Workshop zur Ausarbeitung des Hamburger Protokolls teil. Mit Anwesenden aus der Lehre, der Justiz und der Studierendenschaft wurde über zwei Tage diskutiert, welche juristischen und technologischen Kompetenzen für Jurist: innen im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz relevant werden.
Der BRF e.V. erkennt eine zunehmende Bedeutung Künstlicher Intelligenz (KI) im Studium, Prüfung und in der juristischen Praxis. In der Arbeitswelt ist der Einsatz von KI-Systemen zur Effizienzsteigerung längst keine Ausnahmeerscheinung mehr sondern gängige Praxis in einer Vielzahl von Fallbearbeitungen. Eine zeitgemäße juristische Ausbildung muss Studierende daher nachhaltig dazu befähigen, mit entsprechenden Technologien reflektiert, kompetent und verantwortungsvoll umzugehen. Zugleich muss sichergestellt werden, dass die Implementierung von Digital Literacy und AI Literacy in die juristische Ausbildung komplementär zu den grundlegenden Prinzipien juristischer Didaktik und den juristischen Kernkompetenzen erfolgt.
Die Umsetzung dieser Forderung gestaltet sich herausfordernd. Ein aktuell bereits ausgeschöpfter Pflichtfachstoff macht es scheinbar unmöglich, weitere Veranstaltungen verpflichtend einzuführen, um für den Arbeitsmarkt erforderliche Kompetenzen hinreichend zu vermitteln. Dabei sind besonders ein verantwortungsvoller Umgang mit KI-generierten Inhalten und ein Bewusstsein für die Fehleranfälligkeit von KI-Systemen nicht zu vernachlässigen. Dort, wo KI-generierte Textblöcke in Schriftsätzen auftauchen, müssen Jurist: innen nachhaltig in der Lage sein, deren Inhalt kritisch einzuordnen und zu überprüfen.1
Die Fakultäten müssen Studierende immerhin mit den notwendigen Grundkenntnissen für den im Berufsleben unvermeidbaren Umgang mit juristischer KI ausstatten, um eine Generation kommender Jurist: innen auszubilden, die den Anforderungen ihrer Zeit gerecht werden kann. Maßgeblich kommt es hier also darauf an, einen Pflichtfachstoffkatalog zu entwerfen, der Stoffdichte nicht über den Kompetenzerwerb stellt. Vor diesem Hintergrund wird die Implementierung von Digital Literacy und AI Literacy in die juristische Ausbildung grundsätzlich von den Studierenden gewünscht. Sie muss jedoch so ausgestaltet sein, dass zentrale juristische Fähigkeiten wie Subsumtion, Argumentation und methodisches Arbeiten nicht nur weiterhin vermittelt, sondern kompetenzorientiert und effizient gelehrt werden. Ebenso bedarf es transparenter und fairer Bewertungsmaßstäbe und einer didaktisch nachhaltigen, kohärenten Einbindung der neuen Inhalte in den Studienverlauf.
Die im „Hamburger Protokoll: KI-Edition“ vorgeschlagenen Methoden zur stärkeren Integration von technologischen und KI-Bezügen in die juristische Ausbildung knüpfen dabei an unterschiedlichen Stellen im Studienverlauf an. Die Einführung eines Propädeutikums zu Beginn des Studiums wird dabei als sinnvoller Ansatz anerkannt, greift jedoch bei einer isolierten Konzeption zu kurz. Eine Beschränkung auf die Anfangsphase des Studiums stellt keinen nachhaltigen Kompetenzerwerb sicher, da nur eine Art Einführung stattfindet, die im weiteren Studium keine erkennbare Relevanz mehr beweist. Die im Propädeutikum erlernten Inhalte müssen allerdings kontinuierlich mit den juristischen Inhalten verzahnt werden. Der reflektierte Umgang mit KI erfordert eine aufbauende Einbindung über den gesamten Studienverlauf hinweg. Entsprechend ist ein spiralcurricularer Ansatz zu verfolgen, der KI als Querschnittskompetenz versteht und in verschiedenen Rechtsgebieten sowie Ausbildungsphasen verankert.
Die Integration von KI in Aufgabenstellungen in der Examensvorbereitung ist aus Sicht der Studierenden allerdings kritisch zu bewerten. Eine solche Maßnahme würde faktisch darauf hinauslaufen, entsprechende Inhalte mittelfristig zum Gegenstand der staatlichen Pflichtfachprüfung zu machen. Dies steht im Widerspruch zu dem zentralen Anliegen, den Prüfungs- und damit Pflichtfachstoff nicht weiter auszuweiten, und gefährdet die notwendige Fokussierung des Staatsexamens auf juristische Kernkompetenzen. Die im Protokoll benannten Herausforderungen tragen diesem Zielkonflikt nicht hinreichend Rechnung, da eine klare Abgrenzung zwischen Ausbildungsinhalten und prüfungsrelevanten Anforderungen fehlt. Vor diesem Hintergrund wird gefordert, KI-bezogene Inhalte zwar in die Ausbildung zu integrieren, ihre Prüfung jedoch grundsätzlich außerhalb des staatlichen Pflichtfachexamens zu verorten, etwa im Schwerpunktbereich oder im Rahmen studienbegleitender Leistungen.
Kritisch einzustufen ist das hohe Bewertungsgewicht, das im Hamburger Protokoll einer mündlichen Teilleistung als eine Art „Echtheitsgarantie“ zugesprochen wird. Die Rede ist im Protokoll von einem Vortrag zum vorher erstellten Schriftstück. Dem Vortrag soll hier bis zu 100% der abschließenden Benotung ausmachen. Eine derart hohe Gewichtung würde die eigenständige schriftliche Leistung der Studierenden erheblich relativieren und birgt die Gefahr, dass zentrale Kompetenzen wie die eigenständige Argumentation und Textproduktion an Bedeutung verlieren. Zudem entstehen erhebliche Probleme im Hinblick auf die transparente und leistungsgerechte Bewertung individueller Leistungen. Der Ansatz als solches ist eine sinnvolle Methode, um KI-generierte Arbeiten auszumustern und weiterhin eine unbedingte eigenständige Leistung in den Prüfungsprozess zu fordern. Allerdings wird mit einer unausgeglichenen Bewertung der Fokus von den ursprünglich abgeprüften schriftlichen Kompetenzen weg auf rhetorische Fähigkeiten der Studierenden gelenkt.
Insgesamt ist die Implementierung von KI in die juristische Ausbildung ein notwendiger und zukunftsweisender Schritt, der jedoch sorgfältig und unter konsequenter Berücksichtigung der Interessen der Studierenden gestaltet werden muss. Ziel soll daher eine Ausbildung sein, die den Anforderungen einer digitalisierten Berufswelt gerecht wird, ohne die bewährten Grundlagen juristischer Methodik zu vernachlässigen. Die juristische Ausbildung muss sich kontinuierlich mit den erforderlichen Anforderungen auseinandersetzen, um nachhaltig und zukunftsfähig zu bleiben. Das „Hamburger Protokoll KI-Edition 2026“ setzt hierfür wichtige Impulse, bedarf jedoch in zentralen Punkten einer Nachschärfung, um eine ausgewogene, chancengerechte und didaktisch fundierte Integration von KI in die juristische Ausbildung zu gewährleisten.
