Gutachten: Studienbedingungen

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Autoren: Jan Möller, Laura Herbster, Thielo Groth, u.a.
Zitiervorschlag: [BRF/Möller/Herbster/Groth/u.a., Gutachten: Studienbedingungen, S. 1-25]

Einleitung

Dass sich das Leben der Jurastudierenden zum Glück nicht nur um ihr fachliches Studium dreht, wissen wir alle nur zu gut. Allerdings haben wir uns bisher noch wenig mit der „sozialen Seite“ des Studiums beschäftigt. Das möchten wir dieses Jahr mit diesem Workshop tun. Wie ist die soziale Zusammensetzung in unserem Studiengang und welche Anforderungen ergeben sich daraus? Inwiefern ist die soziale Zusammensetzung bei der Studiumsfinanzierung und beim Studiumsverlauf von Bedeutung? Macht das Examen „krank“? Was ist Bildungsgerechtigkeit und was können wir als Fachschaften dafür tun? Was können wir tun um Diskriminierungserfahrungen zu minimieren und der Verfestigung
von Stereotypen entgegen zu wirken?

Bereits die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” von 1948 schreibt das Recht auf Bildung als Menschenrecht fest. Ausgelöst durch eine breite gesellschaftliche Reformstimmung, den “Sputnikschock“ und andere Faktoren, gibt es auch in Deutschland seit den 1960er und 1970er Jahren verstärkt Versuche, Chancengleichheit im Bildungssystem herzustellen. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass durch die bestehenden Verhältnisse die Fähigkeiten von vielen Menschen nicht optimal entwickelt werden. Ansätze zur Förderung dieser Bildungsreserve waren beispielsweise die
Abschaffung der Studiengebühren und die Einrichtung von Lernmittelfreiheit oder das BAföG. Dennoch entscheidet in kaum einem anderen Industriestaat die sozioökonomische1 Lage der Eltern so sehr über die Bildungschancen, wie in Deutschland.2

Gerade in unserem Fach, das sich mit der Anwendung des Rechts beschäftigt, ist es von besonderer Bedeutung sich mit den unterschiedlichsten Lebensverhältnissen auseinander zu setzten und dafür eine Reflexionsfähigkeit zu entwickeln. Denn wer andere Lebenserfahrungen gemacht hat, ordnet juristische Sachverhalte anders ein und bewertet sie gegebenenfalls anders. Das kennen wir alle aus dem Studium. Der große liberale Philosoph und u.a. Leiter der London School of Economics, Ralf Dahrendorf, merkte einst in diesem Zusammenhang an, „dass in unseren Gerichten die eine Hälfte der Gesellschaft über die ihr unbekannte andere Hälfte zu urteilen befugt ist.“3

Dieses Gutachten soll daher einen Überblick über die aktuelle Situation der Bildungsgerechtigkeit in der juristischen Ausbildung geben und deren Ursachen erforschen um auf der Bundesfachschaftentagung des BRF 2016 hieraus gemeinsame Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu entwickeln.

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1 Die sozioökonomische Herkunft bezeichnet ein Bündel von Merkmalen menschlicher Lebensumstände. Dazu gehören beispielsweise, formale Bildung und Schulabschluss, Ausbildung und Studium, Beruf und Einkommen, kulturelle Praxis: Besuche in Theatern und Museen, Wohnort und Eigentumsverhältnisse, Liquidität und Kreditwürdigkeit.
2 https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/bildungsforschung/internationale-vergleichsstudien/internationale-vergleichsstudien.html (Stand: 07.05.2016).
3DER SPIEGEL 39/1972, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42842897.html (Stand: 07.05.2016).

Zitiervorschlag:
[BRF/Möller/Herbster/Groth/u.a., Gutachten: Studienbedingungen, S. 1-25]