Gutachten: Bachelor of Laws (APT 2016)

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Autoren: Yasmin Schweiger, Jannis Graeve, Anton Weniger, u.a.
Zitiervorschlag: [BRF/Schweiger/Graeve/Weniger/u.a., Gutachten: Bachelor of Laws (APT 2016), S. 1-14]

Einleitung

Seit Jahren wird eine Reform des Jurastudiums intensiv diskutiert.1 Grund dafür ist u.a., dass diejenigen, die das Examen endgültig nicht bestehen, nach Jahren des Leistungsdrucks und des Arbeitsaufwands plötzlich vor einem großen Nichts stehen. Dass diese Angst real ist, zeigt sich auch daran, dass sich in der von uns durchgeführten Absolventenbefragung 67,75 % der Studierenden einen integrierten Zwischenabschluss wünschten.2

Darum hat sich auch der BRF bei seiner letzten Tagung vom 27.-29.05.2016 in Passau dieses Themas angenommen. Nach einer regen Diskussion setzte sich im Plenum die Ansicht durch, dass ein integrierter Bachelor zum Abbau der Examensängste und zur Honorierung der erbrachten Leistungen am besten geeignet wäre. Der Bachelor soll jedoch dabei keinesfalls das Staatsexamen als Ziel der juristischen Ausbildung ersetzen. Problematisch könnte bei der Einführung eines bundesweiten Bachelor of Laws als Zwischenabschluss des Jurastudiums jedoch die Vielfalt der Prüfungsordnungen sein. Aus diesem Grund unterstützt der BRF ausdrücklich die Zusammenarbeit der Fakultäten auf Ebene der Bundesländer. Im Rahmen der bundesweiten Vernetzung soll somit versucht werden, einheitliche Grundideen für das Konzept eines Bachelors wie beispielsweise in Bezug auf Benotung und die Struktur zu schaffen.

Mit diesen Herausforderungen beschäftigt sich dieses Gutachten und der dazugehörige Workshop auf der Ansprechpartnertagung 2016.

 


1 Vgl. zum Thema http://www.zeit.de/thema/jurastudium.
2 BRF/Dienstbier/Derfler, Gutachten: Bachelor of Laws, S. 2 (abrufbar unter: http://bundesfachschaft.de/gutachten-bachelor-of-laws/).

Zitiervorschlag:
[BRF/Schweiger/Graeve/Weniger/u.a., Gutachten: Bachelor of Laws (APT 2016), S. 1-14]