Abschlussbericht: Arbeitskreis Schwerpunktbereich

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Autor: Linus Körbi
Zitiervorschlag: [BRF/Körbi, Abschlussbericht Schwerpunktbereich, S. 1-8]

Einleitung

Indem der Schwerpunktbereich ein Teil der ersten juristischen Prüfung ist und die Note derzeit 30% der Gesamtnote des ersten Examens ausmacht, ist der Schwerpunktbereich ein essentieller Bestandteil des rechtswissenschaftlichen Studiums. Der Schwerpunktbereich ist auch als universitärer Teil der ersten juristischen Prüfung bekannt, da jede Universität unterschiedliche Schwerpunkte anbietet und die verschiedenen Schwerpunktbereichsprüfungen von den Professoren*innen der Universitäten bewertet werden. Derzeit werden in der Bundesrepublik bis zu 365 verschiedene Schwerpunkte angeboten.1 Außerdem soll der Schwerpunktbereich dazu dienen, dass jeder Studierende neben dem staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung – welcher das allgemeine rechtliche Verständnis aller Rechtsgebiete abdecken soll – eine Spezialisierung bezüglich eines bestimmten Rechtsgebiets vornehmen kann und zudem eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit bestimmten Themen erlernt.

Der Schwerpunktbereich steht jedoch seit geraumer Zeit im Mittelpunkt vieler Diskussionen, die die Reformierung des Jurastudiums betreffen. Jener soll – so wollen es derzeit zumindest die Justizminister der Länder – in seiner Gewichtung abgeschwächt werden, woraus man auch schließen kann, dass eine komplette Abschaffung des Schwerpunktbereichs ein mögliches Szenario ist.2 Auch der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) beschäftigt sich mit diesem Thema seit Längerem. Dieser ist der Auffassung, dass eine Entwertung des Schwerpunktbereichs eine Entwertung des rechtswissenschaftlichen Studiums als Ganzes darstellt und setzt sich für die Erhaltung des derzeitigen Systems ein.3

In dem Arbeitskreis zum Schwerpunktbereich wurden sowohl Pro- als auch Contra Argumente bezüglich des Schwerpunktbereichs gesammelt, um beide Seiten der Diskussion nachvollziehen zu können. Zudem wurden Listen aller Schwerpunktbereiche (inklusive Prüfungsmodalitäten) in Deutschland erstellt, um die Vielfältigkeit jener darzustellen. Zuletzt wurde an einem „optimalen“ Schwerpunktbereichsmodell gearbeitet, welches eventuelle Ungleichheiten zwischen den Bundesländern und Universitäten verringern und somit Chancengleichheit herstellen soll.

In dem vorliegenden Abschlussbericht werden die genannten Punkte, die der Arbeitskreis erarbeitet hat, näher erläutert, um dann ein Fazit bezüglich der derzeitigen Situation des Schwerpunktbereichs in der Juristenausbildung vorzunehmen. Dieser Bericht soll außerdem dazu dienen, die aktuellen Ergebnisse des Arbeitskreises zusammenzufassen, um dem BRF e.V. die Möglichkeit zu bieten, weiterhin an Stellungnahmen bezüglich des Schwerpunktbereichs zu arbeiten, welche die hier aufgezeigten Resultate einbinden können.

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1 Siehe hier.
2 http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/justizministerkonferenz-kritik-schwerpunkt-jura-studium-entwertung-abschaffung-noteninflation/.
3 Siehe: Beschlussbuch BuFaTa 2015 Kiel.

Zitiervorschlag:
[BRF/Körbi, Abschlussbericht Schwerpunktbereich, S. 1-8]