Gutachten: Abbruchsgründe

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Autoren: Antonja Keshmiri, Jannis Graeve
Zitiervorschlag: [BRF/Keshmiri/Graeve, Gutachten: Abbruchsgründe, S. 1-24]

Einleitung

Das Studium der Rechtswissenschaften ist anspruchsvoll, das ist kein Geheimnis. Mittlerweile hat wahrscheinlich jeder Studierender mindestens einmal mit dem Gedanken gespielt, das Studium abzubrechen. Immer haftet dem Gedanken ein fader Beigeschmack an. Von dem Gefühl des Versagens bis hin zur empfundenen Ohnmacht, das Studium nicht erfolgreich meistern zu können. Dabei stehen vor allem Zweifel an den eigenen Fähigkeiten und die Angst, mit diesen Problemen allein zu sein, im Vordergrund.

Genau hier soll das folgende Gutachten anknüpfen. Die zwecklose Tabuisierung eines allgegenwärtigeren Themas hält uns nämlich nur davon ab, unsere Studienbedingungen nachhaltig zu verändern. Die Bundesfachschaftentagung bietet das optimale Forum, um der Frage „Soll ich mein Studium abbrechen?“ auf den Grund zu gehen, einer Frage, die zu häufst im Raum steht und einen Einschnitt im Leben vieler Studierender bedeutet. Dabei ist genau zu skizzieren, was die zentralen Themen der Auseinandersetzung darstellen werden.

Man kann sich zunächst fragen, weshalb das Thema des Studienabbruchs im Jurastudium so wichtig und präsent erscheint, denn grundsätzlich taucht dieses bei jedem Studiengang auf. Allerdings sind die Abbruchsquoten in den juristischen Studiengängen relativ hoch, auch wenn sich eine abfallende Tendenz abzeichnet.

Das Gutachten wird sich nur mit Abbruchsgründen beschäftigen, die in unmittelbarer Verbindung mit dem Studium der Rechtswissenschaften stehen, um eine ausufernde Aufzählung aller in Betracht kommenden Gründe zu vermeiden. Dennoch kann entgegengebracht werden, dass die Gründe, die einen Studierenden zum Abbruch bewegen, in ihrer Gestalt und Vielfältigkeit so individuell sind, dass eine Verallgemeinerung praktisch unmöglich scheint; auch bedingt durch die unterschiedliche Ausgestaltung des Studiums durch die Universitäten. Dennoch versuchen wir mit diesem Gutachten die Thematik auf eine abstraktere Ebene zu projizieren.

Wesentliches Anliegen wird dabei sein, aufzuzeigen, dass die Gründe auch in der Verweigerung der Anpassung der Studienbedingungen an neue Entwicklungen seitens der Universitäten anzusiedeln sind. Nichtsdestotrotz kann es nicht Anspruch sein, dass die Studienbedingungen derart an Kontur und das Studium gleichzeitig an Herausforderungen verliert, dass niemand mehr ein Studium abbricht. Die Kapazitäten des Arbeitsmarktes sind eben nur begrenzt. Dem steht aber die viel größere Gefahr entgegen, dass Potential ungenutzt bzw. unerkannt bleibt.

Schließlich sollte betont werden, dass die Gründe, weshalb Studierende ihr Studium abbrechen, ebenfalls mit signifikanten Entwicklungen korrelieren, die zur zunehmenden Unzufriedenheit der Jurastudierenden führen. Das heißt, durch die Analyse dieser Gründe wird es uns ermöglicht gezielter an der Verbesserung der Studienbedingungen für uns und für künftige Jurainteressierte zu arbeiten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Das Gutachten widmet sich der Komplexität an Gründen, weshalb sich ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaften des Öfteren als unüberwindbare Hürde entpuppt. Hauptaugenmerk wird dabei auf der Analyse der Gründe liegen. Darauf basierend wird die Diskussion auf die einzelnen Maßnahmen an den Universitäten ausgeweitet. Abgeschlossen wird diese durch einen Ausblick, der darstellen soll, wie die hohen Abbruchsquoten vermieden werden können bzw. wie man eine bessere Betreuung derer, die den Entschluss, das Studium abzubrechen, gefasst haben, gewährleisten kann.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Keshmiri/Graeve, Gutachten: Abbruchsgründe, S. 1-24]