Gutachten: Referendariat für “Dummies”

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Autor*innen: Nele Gnosa, Sara Kaya, Aaron Steinacker, Jakob Wolf
Zitiervorschlag: [BRF/Gnosa/Kaya/Steinacker/Wolf, Gutachten 2019: Referendariat für “Dummies”, S. 1-6]

Einleitung

Die Freude nach dem ersten Examen ist meist nicht von langer Dauer. Viel Auswendiglernen und Gutachtenstil – all das soll durch das Referendariat an praktischer Bedeutung gewinnen.
Aber bereits die Anmeldung für den juristischen Vorbereitungsdienst stellt für die Absolvent*innen des Ersten Staatsexamens die erste Hürde dar. Hinzu kommt, dass viele angehende Referendar*innen nur begrenzte Vorstellungen von der inhaltlichen Ausgestaltung des Referendariats haben.

Handelt es sich um eine an die Praxis angelegte Berufsausbildung oder mehr um ein Praktikum mit wöchentlichem Unterricht? Bleibt einem das lästige Auswendiglernen erspart?

Oft wird gemunkelt, dass jede*r Absolvent*in selbst in der Pflicht sei, sich um das Referendariat zu kümmern. Dabei solle man seine Stärken und Schwächen im Auge behalten und die Baukästen für ein erfolgreiches Referendariat selbst zusammenstellen. Aber wie genau soll das vonstattengehen, wenn man selbst keinerlei Erfahrung oder Eindrücke von den Anforderungen, Herausforderungen und Voraussetzungen für die Zweite Staatsprüfung hat?

Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern finden sich bereits in der Wartezeit für das Referendariat, den Bewerbungsvoraussetzungen, dem Auswahlverfahren und im Grunde allem andere, was das Referendariat als solches ausmacht. Stationen planen, sich informieren und dabei die inhaltlichen Schwerpunkte und eigenen Interessen bewahren – wie soll das klappen, wenn man als Absolvent*in der Ersten juristischen Prüfung keinerlei Input oder Materialien hat?

Die beliebten Stationen seien doch schon Jahre im Voraus ausgebucht, tuschelt man oft in den Fluren vor der Bibliothek. Gem. § 5b DRiG soll der Vorbereitungsdienst die Pflichtstationen abdecken, bei denen eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet wird. Die eigentliche Arbeit kann bereits ein Jahr vor dem offiziellen „Dienstantritt“ beginnen. Es gibt Unmengen an Formblättern zur Bewerbung, Referendariatsbüros in den Oberlandesgerichten und unzählige Gerüchte, wie genau man am besten zu seiner Wunschstation gelangt. Wird man dann an einem seiner Wunschorte angenommen, so folgen insgesamt zwei Jahre juristische Vorbereitung. Es sollen zivilrechtliche, strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und die Anwaltsstation abgedeckt werden. Was genau einen erwartet, kann höchstwahrscheinlich kein*e Absolvent*in des Ersten Examens präzise benennen. Im Grunde wird man wie im ersten Semester ins kalte Wasser geworfen und kann sich auf weitere Arbeitsgemeinschaften und teilweise auf ein zweites Repetitorium freuen.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Gnosa/Kaya/Steinacker/Wolf, Gutachten 2019: Referendariat für “Dummies”, S. 1-6]