Der BRF beim 47. Poolvernetzungstreffen des studentischen Akkreditierungspools

Am 20. September 2020 hat Edgar Wienhausen uns im Namen des BRF beim 47. Poolvernetzungstreffen des studentischen Akkreditierungspools vertreten. Der Pool ist zuständig für die Akkreditierung und somit die Qualitätssicherung der Bachelor und Masterstudiengänge.

Edgar engagiert sich im Namen des BRF beim studentischen Akkreditierungspool und sorgt auch in Zukunft für die Qualitätssicherung rechtswissenschaftlicher Bachelor- und Masterstudiengänge. Er hat zudem einen kleinen Bericht über den studentischen Akkreditierungspool und die Vernetzungstreffen verfasst:

 

Was ist der studentische Akkreditierungspool?

Fast jeder Bachelor- und Masterstudiengang in Deutschland und in vielen anderen Ländern der Welt muss alle acht Jahre akkreditiert werden, um sicherzustellen, dass die Qualität der Lehre aufrechterhalten wird. Diese Akkreditierung wird von privaten Agenturen vorgenommen. Bei einem Akkreditierungsverfahren nehmen neben den Gutachter:innen auch immer mindestens eine studierende Person und ein:e Professor:in teil.

Um als Student:in in den Pool aufgenommen zu werden und so auch an den Akkreditierungsverfahren teilnehmen zu können, muss die zuständige Bundesfachschaftentagung diese Person entsenden. Jede Bundesfachschaft ist eine pooltragende Organisation (POT), die bei den Poolvernetzungstreffen (PVT) stimmberechtigt ist. Als Pool-Mitglied muss die entsandte Person ein Schulungseminar besuchen, bei dem die Grundlagen der Akkreditierung und das Verfahren erklärt werden.

Mindestens einmal im Semester, aber tatsächlich eher alle vier Monate findet ein PVT statt, auf der die Aktualisierung der Richtlinien beschlossen wird und neue Mitglieder für den Koordinierungsausschuss des Studentischen Akkreditierungspools (KASAP) bestimmt werden. Zudem wird jedes Jahr der Akkreditierungsrat gewählt. Bisher war der BRF im studentischen Akkreditierungspool wenig aktiv.  Mit steigender Relevanz des Bachelors und Masters im Jurastudium in Deutschland werden wir uns dort künftig stärker beteiligen.

 

Das Akkreditierungsverfahren

Wenn ein Studiengang wieder akkreditiert werden soll, schreibt die Agentur, die das Verfahren durchführt, dieses Verfahren aus. Diese Ausschreibungen sind zum Teil international – von Zypern über Qatar bis Myanmar und Tajikistan kann jede Universität sich Akkreditieren lassen. Da die deutsche Lehre besonders geschätzt ist, werden gerne deutsche Gutachter:innen herangezogen, um zu zeigen, dass ein gewisser Standard eingehalten wird.

Die studierenden Personen für die Akkreditierungsverfahren werden gewonnen, indem sich die Pool-Mitglieder gezielt auf ein Verfahren bewerben. Dazu müssen sie darlegen, weshalb sie dafür geeignet sind. Relevante Informationen dafür sind z.B. die Menge an Verfahren an denen bereits teilgenommen wurde und vor allem in welchem Bezug der eigene Studiengang zu dem zu akkreditierenden steht. Bei einer Ausschreibung zum Studiengang Biotechnik könnte sich auch eine Biologie Lehramtsstudent:in bewerben, sofern sie einige überschneidende Kurse und somit genug Expertise in dem Bereich hat. Nach der Bewerbung wird ausgelost, wer an dem Verfahren teilnehmen wird.

Vor dem Verfahren bekommen die Verfahrensteilnehmenden von der Hochschule eine Darlegung weshalb die Institution die Akkreditierungsvoraussetzungen ihrer Meinung nach erfüllt. Aus diesen 100-500 Seiten können bereits erste Schlüsse gezogen und auf Grundlage dessen Fragen vorbereitet werden, die man im weiteren Verfahren der Hochschule stellen kann. Relevante Kriterien sind insb. die Übersichtlichkeit des Kurssystem online und, ob die Studienordnung für jeden einsehbar ist. Außerdem werden die Bibliothek, Laboratorien oder andere, für den Studiengang relevante Räumlichkeiten sowie Lehrveranstaltungen besucht. Darüber hinaus werden Gespräche mit Studierenden, Verwaltungsmitgliedern und Professor:innen geführt. Anschließend wird ein Abschlussbericht als Urteil über die Akkreditierung des Studienganges geschrieben, welcher meist mit Auflagen für die Hochschulen verbunden ist. Diese Auflagen werden dann als Voraussetzung zur Akkreditierung gesetzt, die dann bei einer Nachprüfung nach einem Monat bis zu einem Jahr (je nachdem, was die Agentur und der Akkreditierungsrat als Limit beschließen) überprüft werden. Für die Studierenden und Professor:innen, die am Akkreditierungsverfahren beteiligt sind, werden alle Spesen und Reisekosten übernommen. Zudem erhalten sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, da so ein Verfahren gerne über 60 Arbeitsstunden kostet.

 

Relevanz des studentischen Akkreditierungspools für den BRF

Mit der zunehmenden Verbreitung des Bachelor of Laws (LL.B.) in Deutschland und der steigenden Nachfrage nach deutschen Jurastudierenden im Ausland, wird Akkreditierung auch für uns relevant. Momentan sind im Akkreditierungspool einige Wirtschaftsrechtler:innen vertreten, da dies einer der wenigen Studiengänge mit Rechtsbezug ist, der einigermaßen frequentiert belegt wird. Jedoch wird bei den Agenturen oft speziell nach Studierenden gefragt, die mit Ausrichtung auf das juristische Staatsexamen studieren.

Um die Qualität des Bachelors zu sichern und so auch die Akzeptanz des LL.B. bei den Professor:innen zu steigern, wird der BRF künftig Studierende in den Pool entsenden. Hierzu werden wir auf der kommenden Bundesfachschaftentagung eine Entsendungsrichtlinie fassen und Studierende für den Pool benennen.

Aktuell ist Edgar Wienhausen für den BRF im studentischen Akkreditierungspool aktiv. Er hat sich bereits im vergangenen Amtsjahr mit dem Thema Bachelor und Master im Jurastudium beschäftigt und möchte durch die Vernetzungstreffen bis zur kommenden Bundesfachschaftentagung einen tieferen Einblick in die Arbeit des studentischen Akkreditierungspools gewinnen, um den BRF beim zukünftigen Vorgehen bei diesem Thema besser beraten zu können.

Bei Fragen zum studentischen Akkreditierungspool, schreibt Edgar unter e.wienhausen@bundesfachschaft.de