Abschlussbericht Arbeitskreis Juristische Ausbildung I (2021)

Heutzutage kommt fast niemand mehr an der Digitalisierung vorbei. Ob im Berufsleben oder in der Freizeit – sogar in den meisten Studiengängen ist der Umgang mit Technik und das Verfassen von digitalen Texten Alltag geworden. Dies spiegelt sich jedoch in den Prüfungen des Staatsexamens bis heute nicht wider.
Die generelle Überlegung, das Staatsexamen zu digitalisieren, beruht aber nicht nur auf der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen. Auch in der Politik findet sich immer mehr Zustimmung zu diesem Thema. So wurde beispielsweise im Frühsommer 2021 die Einführung einer digitalen Staatsprüfung vom Gesetzgeber befürwortet und einen entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. So wurden zum Beispiel in dem Gesetzentwurf „Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“ Pläne zur optionalen Einführung des digitalen Examens beschlossen. Aufgrund der durch ein digitales Examen entstehenden Vorteile wollten wir in Kooperation mit den Bundesländern, die bereits Testdurchläufe zu einem digitalen Examen durchgeführt haben, ein Konzept zusammenstellen. Dieses soll anderen Bundesländern, welche sich mit digitalem Staatsexamen bisher noch nicht oder nur wenig beschäftigt haben, als Hilfestellung dienen.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Kaufhold/Konze, Abschlussbericht Arbeitskreis Juristische Ausbildung I (2021), S. 1-9]