Gutachten: (Geschlechter-)Diversität im Jurastudium

Immer wieder befasst sich der BRF im Rahmen von Workshops und Arbeitskreisen mit der Geschlech-tergerechtigkeit im Jurastudium. Doch bewegt hat sich wenig und somit ist das Thema nach wie vor aktuell. Der letzte Workshop zu „Frauen in der juristischen Ausbildung“ liegt nun vier Jahre zurück.1 Auf der anstehenden Tagung soll das Thema daher erneut aufgegriffen und der bisherige Fortschritt unter-sucht werden. Außerdem soll beratschlagt werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können oder sollen, um die Geschlechtergerechtigkeit im Jurastudium und in der juristischen Laufbahn zu fördern. Während der Fokus in den letzten Jahren vor allem auf der (Un-)Gleichberechtigung von Frauen* lag, rückt spätestens mit dem Urteil des BVerfG zum dritten Geschlecht eine weitere Dimension hinzu.2 Leider existieren zur Gleichberechtigung von Angehörigen des LGBTQIA+ Spektrums im Jurastudium und dar-über hinaus noch weniger Zahlen als zu Frauen*. Dennoch sollen auch FLINTA* und Angehörige des LGBTQIA+ Spektrums im Workshop mitberücksichtigt werden. Für die folgenden Themenkomplexe im Gutachten und im Workshop sollen folgende Definitionen als Diskussionsgrundlage fungieren: Wenn wir im Gutachten und im Workshop von FLINTA*-Personen reden, dann sind damit Folgende ge-meint: F: Frauen, also jene Personengruppe, die sich als weiblich identifiziert. L: Lesbische Personen, weiblich gelesene Personen, die homosexuell sind. I: Intersexuelle Personen, solche, die von Geburt an biologisch sowohl weibliche als auch männli-che primäre / sekundäre Geschlechtsmerkmale aufweisen. N: Nicht-binär, Personen, die sich weder mit der Norm des weiblichen, noch mit der Norm des männlichen Geschlechts identifizieren. T: Transgender, Trans-Frauen und Trans-Männer. A: Agender, Personen, die sich diesen Konstrukten nicht zugehörig fühlen Der Stern steht für alle, die sich bei FLINTA in keinem der Buchstaben wiederfinden und (dennoch) marginalisiert werden. FLINTA* bezeichnet somit (vor allem) Personen, die eine andere Geschlechtsidentität als cis-hetero-männlich haben.
Davon zu unterscheiden ist der Begriff: LGBTQIA+, manchmal auch LGBTQIA*. Er bezeichnet (vor al-lem) Personen, die eine andere sexuelle Orientierung als die heterosexuelle haben, überschneidet sich allerdings auch teils mit dem FLINTA*-Begriff. L: lesbian G: gay B: bisexual T: trans Q: queer I: intersexual A: asexual Der Stern – respektive das Plus – dient auch hier als Platzhalter für weitere sexuelle Orientierungen/ Identitäten.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Heimann/von Krause, Gutachten 2021: (Geschlechter-)Diversität im Jurastudium, S. 1-9]