Gutachten: Inklusion im Jurastudium

Das Jurastudium legt die Grundlagen für zukünftige Jurist:innen zwischen Recht und Unrecht unterschei-den zu können. Leider ereignet sich bereits in der Ausbildung selbst Unrecht, sodass sich im Rahmen der Zwischentagung des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. mit der Thematik der „Inklusion im Jurastudium“ befasst wird.
„Als soziologischer Begriff beschreibt das Konzept der Inklusion eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszu-gehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuel-len Merkmalen.“1 Dabei geht es nicht nur um den Ausbau des Fahrstuhls oder der Einsetzung einer psychischen Bera-tungsstelle. Inklusion ist vielmehr eine allgemeine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Jurist:innen formen unsere Gesellschaft und sind an allen relevanten Diskussionen beteiligt. Umso wichtiger ist es, dass wir einen Querschnitt der Gesellschaft abbilden und so auch die Fragen stellen, die für die „Masse“ unwichtig erscheinen, aber für Menschen mit Beeinträchtigungen lebensnotwendig sind. Nicht jede Beeinträchti-gung ist sichtbar und gerade deshalb ist ein solcher Dialog essenziell. Der Austausch zwischen Men-schen mit und ohne Beeinträchtigungen kann die Forschung bereichern, unsere Horizonte erweitern und sollte auch unser rigides Studium zu längst überfälligen Veränderungen anregen. Doch bis heute ist leider eher das Gegenteil der Fall. Zwar sind Universitäten angehalten die UN-Behin-dertenrechtskonvention so weit wie möglich umzusetzen, jedoch führen gesundheitliche Beeinträchtigun-gen immer noch zu häufigeren Studienabbrüchen oder einem längerem Studienverlauf. Insbesondere die Corona-Pandemie hat zu einer Verschärfung dieser Lage in sozialer und fachlicher Hinsicht geführt. Oft auch weil die Universitäten wenig bis keine Hilfestellungen bieten. Wenn sich manche Professor:in-nen sowie Universitätspersonal gar weigern, Kommiliton:innen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen, liegt es an uns Studierenden, füreinander einzustehen. Dieses Gutachten soll einen Überblick über die aktuelle Situation der Inklusion von Beeinträchtigten ge-ben, Finanzierungsschwierigkeiten ansprechen, den gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen vorstellen, sich daraus ergebene Hindernisse aufstellen und Verbesserungsbedarf aufzeigen. Gemeinsam im Work-shop wollen wir dann Lösungsansätze finden, uns für den Alltag sensibilisieren und Forderungen an die Politik formulieren, damit Inklusion in der höheren Bildung nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Schulz/Goetz/Voss, Gutachten 2021: Inklusion im Jurastudium, S. 1-15]