Gutachten: Umsetzung des E-Examens

Seit jeher werden die juristischen Prüfungen handschriftlich abgefasst. Lange war dies ohne Alternative.
Doch von der Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche bleibt auch die juristische Ausbildung nicht verschont. Seit geraumer Zeit sind Stimmen im Reformdiskurs zu vernehmen, die eine elektronische Abwicklung der Examina fordern. In einzelnen Ländern werden und wurden bereits entsprechende Projekte umgesetzt.
Das folgende Gutachten soll zeigen, ob und wie einzelne Länder von der Möglichkeit des § 5d Abs. 6 S.
2 DRiG Gebrauch gemacht haben. Dabei beschränkt sich die Untersuchung zunächst lediglich auf die
bestehende Rechtslage. Ein Blick auf die tatsächliche Umsetzung und Anwendung folgt im nächsten
Abschnitt. Wie das Beispiel Sachsen-Anhalts bereits gezeigt hat, kann von dem Wortlaut der jeweiligen
Regelungen nicht unbedingt auf die Praxis in den jeweiligen Prüfungsämtern geschlossen werden.
Die landesrechtlichen Regelungen lassen sich grob in drei Kategorien fassen.

  • Erstens: Die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten muss „schriftlich“ erfolgen.
  • Zweitens: Die Art der Aufsichtsarbeiten wird nicht näher spezifiziert.
  • Drittens: Aufsichtsarbeiten können elektronisch abgewickelt werden.
Vollständiges Gutachten herunterladen

 


Zitiervorschlag:
[BRF/Outzen/Menzel, Gutachten 2022: Umsetzung des E-Examens, S. 1-12]