Der bisher angewandte Verlauf der staatlichen Pflichtfachprüfung sieht in der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer Ruhetage zwischen den Examensklausuren vor. Diese dienen vor allem der Erholung zwischen den fordernden Klausuren. Nach jüngsten Erkenntnissen sollen jene aber der Vergangenheit angehören und schrittweise bundesweit gestrichen werden. In Baden-Württemberg beispielsweise soll ab der Herbstkampagne 2023 lediglich ein Ruhetag bestehen bleiben, welcher wiederum ab der ersten Examenskampagne 2026 wegfallen soll.
Die vollständige Stellungnahme des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. zur bundesweiten Streichung der Ruhetage findet Ihr hier.