Die juristischen Notenstufen sind nicht unabänderbar. In der Vergangenheit gab es bereits andere Systeme. Wir möchten uns daher in diesem Workshop darüber Gedanken machen, wie sinnvoll unser heutiges Notensystem mit den Notenstufen 0 Punkte („ungenügend“) bis 18 Punkte („sehr gut“) ist. Insbesondere geschieht dies vor dem Hintergrund der fortschreitenden Einführung des integrierten Bachelors in einigen Bundesländern und Hochschulen. Die Anerkennung des integrierten Bachelors für Aufbaustudiengänge erfordert eine leistungsgerechte Umrechnung der juristischen Noten in das reguläre Bachelor- und Masternotensystem mit Noten von 1 bis 5, mit einer Abstufung in Dezimalziffern. Die subjektiven Bewertungskriterien und Intransparenz der Bewertungsmaßstäbe in konkreten Klausuren können zu Ungleichheiten und Frustration führen. Sie haben Konsequenzen für die berufliche Zukunft der Studierenden und machen eine faire und verlässliche Bewertung essentiell. Vor diesem Hintergrund ist zu überlegen, wie eine Notenumrechnung von den juristischen Notenstufen zu den Bachelor- und Masternoten bestmöglich und leistungsgerecht gelingen kann oder ob nicht sogar ein gänzlich reformiertes Notensystem sinnvoll für das Studium der Rechtswissenschaften sein könnte.
Zitiervorschlag:
[BRF/Jaeger, Pourrier, Gutachten 2024: Noten in der juristischen Ausbildung, S. 1-11]