Gutachten: Reform des Jurastudiums III

Es besteht Einigkeit darüber, dass das Studium der Rechtswissenschaften und die juristische Ausbildung als solche reformbedürftig sind. Die Defizite zeigen sich in der Wahrnehmung der Ausgestaltung und dem Umfang des Pflichtfachstoffes, der mentalen Gesundheit der Studierenden und schließlich auch der allgemeinen Einstellung zum Jurastudium als solchem: Nur jede:r dritte Studierende würde es aktuell weiterempfehlen. Mit den Forderungen nach einer Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) und des E-Examens, der Reduzierung des Pflichtfachstoffes und einer Ermöglichung der praktischen Studienzeit in der Vorlesungszeit versucht der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) aktuell bereits, einigen dieser Problemen Abhilfe zu schaffen.

Dabei liegt der Fokus der Arbeit des BRF derzeit vor allem auf den Rahmenbedingungen des Studiums, den Studieninhalten und der Prüfung dieser. Viele Änderungen in diesen Bereichen erfordern allerdings jedoch auch gesetzliche Anpassungen und liegen daher nicht allein in der Hand der Hochschulen. Gegenüber den einzelnen Fachschaften als Interessenvertretung der Studierendenschaft fällt es den Hochschulen daher leicht, auf die erforderlichen – politischen – Gesetzgebungsprozesse und fehlenden eigene Handlungsmacht zu verweisen. Besser einbringen können sich die Fachschaften daher in Bereichen, in denen Hochschulen Veränderungen ohne vorherige Gesetzesänderungen umsetzen können. Insofern mag es für die Fachschaftsarbeit besonders lohnenswert sein, sich auch mit an den Hochschulen unmittelbar umsetzbaren Reformansätzen zu beschäftigen. In diesem nun dritten Workshop zur „Reform des Jurastudiums“ auf der Frühjahrs-Zwischentagung 2024 in Halle (Saale) soll daher der Fokus auf die Kernlehre gerichtet werden, also die Anteile des Jurastudiums, die die Kerninhalte und -methodik betreffen und damit letztlich die Vorbereitung, die das Studium für die staatliche Pflichtfachprüfung bietet.

Die Fragen, die wir in diesem Workshop stellen wollen, sind dabei inneruniversitärer Natur: Welche Elemente des Jurastudiums lassen sich auch im aktuell geltenden Rechts- und Regelungsrahmen innerhalb des Handlungsspielraums der Hochschulen optimieren? Welche Inkohärenzen und Reibungsverluste fallen im Studium oder in der Lehre auf? Wo schöpfen die Hochschulen nicht das Potential aus, obwohl ihnen die Gestaltung von Studium und Lehre in Struktur und Inhalt insoweit rechtlich freigestellt ist?

Einige beispielhafte Diskussionsfelder haben wir dafür vorab zusammengetragen und wollen Euch zu diesen bereits im Vorfeld mit Informationen versorgen. Weitere Themen, die Euch darüber hinaus einfallen, können wir natürlich ebenso gern diskutieren, wenn Ihr sie uns im Vorfeld mitteilt.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Bousset, De Rosa, Gutachten 2024: Reform des Jurastudiums III, S. 1-23]

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