Überblick
In der heutigen digitalen Zeit spielt E-Learning auch für Studierende der Rechtswissenschaften eine immer größere Rolle. E-Learning geht ursprünglich auf eine Erfindung aus dem Jahre 1588 zurück – hier wurde die erste Lernmaschine von einem italienischen Ingenieur entwickelt.
Heute meint E-Learning die Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen durch digitale Medien.
Aufgrund der Aktualität des Themas beschloss der BRF auf der BuFaTa 2017 in Mannheim einen Arbeitskreis zu gründen. Doch auch schon vor dieser Gründung war das „Online-Lernen“ immer wieder Thema, wie erstmals auf der BuFaTa 2011 in Heidelberg.
Nun wird der Arbeitskreis nach dem Beschluss der BuFaTa 2017 eine umfassende Bestandsaufnahme von allen universitären Angeboten zusammenfassen, sowie eine Befragung von Dozenten*innen durchführen, um unter anderem herauszufinden, weshalb z.B. Vorlesungen nicht aufgezeichnet werden.
Der BRF setzt sich insbesondere für einen Ausbau des E-Learning ein. Es sollen so viele Studierende wie möglich von der Flexibilität des E-Learning profitieren können. Ebenso setzt er sich für eine deutschlandweite Lernplattform, sowie für die Aufzeichnungen von Vorlesungen ein.
Wer Interesse hat an unserem Arbeitskreis mitzuwirken, kann sich jederzeit unter e-learning@bundesfachschaft.de melden!
AnsprechpartnerInnen
Kristina Rager
Bernd Weiss
e-learning@bundesfachschaft.de