Abschlussbericht: Kompetenzkatalog

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Autoren: Alyssa Doepmann und Victoria Behrendt
Zitiervorschlag: [BRF/Doepmann/Behrendt, Abschlussbericht Kompetenzkatalog, S. 1-44]

Einleitung

Was müssen Jurist*innen alles können? Sie müssen fleißig, diszipliniert und ehrgeizig sein, aber auch einen Blick für das Wesentliche haben, sich gut organisieren können und kommunikative Fähigkeiten besitzen. Und selbstverständlich müssen sie das Recht sauber anwenden und auslegen.
So könnte ein Querschnitt durch die juristischen Kompetenzen aussehen und doch vermag Ihnen möglicherweise noch etwas zu fehlen. Jurist*innen sind Manager*innen, Schauspieler*innen und Akkordarbeiter*innen zugleich. Die nächste Frage drängt sich bereits auf: Wo erlernen wir diesen vielfältigen Strauß an Fähigkeiten? Müssen wir alles, bis auf die Rechtsdogmatik von Haus aus mitbringen? Ein Blick in die Curricula und Ausbildungsgesetze der juristischen Fakultäten gibt Aufschluss zumindest darüber, dass der Wille da ist, ein bisschen von Allem zu vermitteln.
Jedoch ist uns allen klar, dass man nicht in sämtlichen Bereichen perfekt sein kann – und diese Anforderung stellen wahrscheinlich auch die wenigsten. Aber erst im Referendariat oder gar im Vorstellungsgespräch bei der jahrelang erträumten Großkanzlei festzustellen, dass die eigenen Kompetenzen doch eher zum Richter*innenamt passen, lassen das hinter sich gelassene Studium im blassen Licht erscheinen.

Mit diesen Fragen und Wünschen in unseren Köpfen kam das Begehren im Mai 2013 auf der Bundesfachschaftentagung in Hamburg1 auf, einen Katalog zu erstellen, der sich an verschiedenen Berufsgruppen orientiert und die jeweilig geforderten Kompetenzen abbildet. Zu diesem Zweck wurde im Ausschuss für Koordination und besondere Aufgaben (KubA) der Arbeitskreis Kompetenzkatalog gebildet, der nach einem Testlauf einen onlinebasierten Fragenkatalog erstellte.
Im ersten Teil der Umfrage beantworteten alle 333 Teilnehmenden die gleichen Fragen, im zweiten Teil waren die Fragen an die jeweilige Berufsgruppe angepasst. So konnten wir Ergebnisse generieren, die unmittelbar vergleichbar sind, aber auch spezifische, berufsbezogene Fragen stellen. Bis Dezember 2015 lief die Umfrage dann ca. ein Jahr und die Auswertung brachte Aufschluss über die Diversität der Anforderungen an angehende Jurist*innen und die Bedeutung dieser im Hinblick auf die juristische Ausbildung.

Der nachfolgende Bericht orientiert sich im ersten Teil an den von § 5a II, III DRiG genannten, im Studium zu vermittelnden Qualifikationen und Fähigkeiten und untersucht, wie relevant diese in den jeweiligen Berufsgruppen sind. Zunächst wird im Allgemeinen Teil auf das Auswahlverfahren von Studienbewerberinnen und die Vorzüge alternativer Konzepte und auf die Anforderungen an Jurastudierende eingegangen sowie im Überblick die Inhalte des Jurastudiums skizziert, auf deren Vermittlung eingegangen und die Praxisorientierung im Studium untersucht. Im nachfolgenden Teil wird auf die einzelnen Kompetenzen in Bezug auf die befragten Berufsgruppen eingegangen. Im Fazit werden die Schlüsse gezogen und mögliche Konsequenzen für die juristische Ausbildung formuliert.
Der zweite Teil des Abschlussberichts ist eine Übersicht der aus der Befragung der Studierenden und Lehrenden gezogenen Erkenntnisse und konzentriert sich den Vergleich von gelehrten Kompetenzen mit den heutigen Anforderungen und den Erwartungen der Studierenden.
Die verwendeten Diagramme sind aus den Umfrageergebnissen erstellte Skalen, die der Veranschaulichung dienen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Pointierung der wichtigsten und aussagekräftigsten Erkenntnisse, wird darauf verzichtet, den Fragenkatalog zu zitieren.

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1 Siehe hier.

Zitiervorschlag:
[BRF/Doepmann/Behrendt, Abschlussbericht Kompetenzkatalog, S. 1-44]