Gutachten: Reformmodelle

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Autoren: Jannik Stephan, Nicolas Rautenstrauch und Simon Grajer
Zitiervorschlag: [BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, S. 1-43]

Einleitung

Die Diskussion um die Reform der juristischen Ausbildung ist älter als die juristische Ausbildung selbst.1 So beginnt einer von vielen Diskussionsbeiträgen, die sich mit einer Reform des rechtswissenschaftlichen Studiums auseinandersetzen. Dies zeigt, dass es schon immer Unstimmigkeiten über die „ideale“ juristische Ausbildung gab und diese Diskussion keine neuere Erscheinung darstellt.

In diesem Gutachten wird zunächst der Frage nachgegangen, wie eine „ideale“ juristische Ausbildung unabhängig von einem konkreten Ausbildungsmodell aussieht (Teil B). Im Anschluss findet eine Abwägung der bestehenden Ausbildungsmodelle auf ihre Vor- und Nachteile hinsichtlich dieses Ideals statt (Teil C) und zuletzt werden zwei Vorschläge für ein Reformmodell gemacht, die der idealen juristischen Ausbildung nahekommen (Teil D).

Das Gutachten soll nicht nur Vorschläge für eine technokratische Reform geben, sondern geht insbesondere auch auf Änderungen für eine grundlegende Inhaltsreform ein. Es gibt kein perfektes Modell, aber bereits viele brauchbare Vorschläge.2 Die Reform des juristischen Studiums ist Daueraufgabe.3 Dabei ist die Bedeutung der BuFaTa als Stimme der Studierendenschaft nicht zu unterschätzen. Solche Diskurse werden nicht innerhalb der eigenen Universität geklärt und wirken sich auf die gesamte juristische Ausbildung aus – allen föderalen Strukturen und Unterschieden zum Trotz. Daher ist es umso wichtiger, dass die Fachschaften sich gemeinsam beteiligen. Nur so können die Studierendeninteressen an einer zukunftsfähigen juristischen Ausbildung gewahrt werden.

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1 Vgl. Heidelberg.
2 Lührig, Die Diskussion über die Reform der Juristenausbildung von 1945 bis 1995, Frankfurt a.M. u.a. 1997, S. 22.
3 Baer, AnwBl 2015, 816, 821.

Zitiervorschlag:
[BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, S. 1-43]