AK Integration

Die juristische Ausbildung in Deutschland ist in großen Teilen auf das nationale Rechtssystem beschränkt. Europarechtliche und internationale Fragestellungen haben einen (bisher) nur geringen Stellenwert im Jurastudium (um dem entgegenzuwirken siehe insbesondere den Arbeitskreis Internationales/Europa). Das führt dazu, dass im Ausland erbrachte Studienleistungen (ERASMUS oder anderes Austauschprogramm) nur schwerlich oder – in den meisten Fällen – gar keine Anrechnung finden. Auch in die andere Richtung ist dies problematisch: Im Ausland erhaltene Studienabschlüsse sind kaum mit dem deutschen Staatsexamina-System vereinbar, geschweige denn Teilleistungen in das bestehende System integrierbar. Oft hilft dann nur ein erneutes grundständiges Studium in Deutschland oder eine nur unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Eignungsprüfung, um sodann in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden.
Der Arbeitskreis Integration möchte zu diesen Problemstellungen eine Bestandsaufnahme anstellen, sowohl aus Sicht der in Deutschland Studierenden als auch aus Sicht der Studierenden außerhalb Deutschlands. In diesem Zusammenhang sollen idealerweise Handlungsempfehlungen formuliert und durch den BRF beschlossen werden. Ziel der juristischen Ausbildung sollte daher ganz grundsätzlich sein, sowohl eine Karriere in Deutschland als auch im Ausland einschlagen zu können.

Ansprechperson
Stefan Endeward (AK-Leitung)

integration@bundesfachschaft.de