Beirat

Der Beirat des BRF besteht aus sechs gewählten Mitgliedern, die weisungsunabhängig arbeiten. Der Beirat übernimmt die Ehemaligenarbeit des BRF. Die weiteren Aufgaben des Beirates sind die Beratung des Vereins und seiner Gremien, sowie die Unterstützung bei der Verfolgung der Vereinszwecke.

Der Beirat im Amtsjahr 2024/2025

Bis zur BuFaTa 2025:

Kira (k.voss@bundesfachschaft.de) arbeitet als Diplomjuristin in der Kreisverwaltung Göttingen und war 2020/21 Vorständin für inhaltliche Koordination, nachdem sie zwei Jahre im KubA (heutige AKK) mitgearbeitet hat.

Lisa (l.ewert@bundesfachschaft.de) ist Rechtsreferendarin am Landgericht in Kassel. Sie war sowohl im KubA als auch in der AKK tätig und hat bei der digitalen BuFaTa Berlin einen Workshop geleitet.

Marc (m.castendiek@bundesfachschaft.de) promoviert in Köln im Haftungsrecht und Sportrecht. Er war 2019/20 Vorsitzender des BRF und vorher Vorstandsmitglied für Finanzen sowie Sponsoring und Kooperationen.

Bis zur BuFaTa 2026:

Christoph (Bloti) (c.blotenberg@bundesfachschaft.de) arbeitet als Rechtsanwalt in Berlin. Er war von 2011 bis 2018 auf diversen Tagungen und hat dabei Workshops und Arbeitskreise, vor allem zum Thema Wissenschaftlichkeit und Vereinheitlichung des Prüfungsstoffs, geleitet.

Jonathan (j.franz@bundesfachschaft.de) arbeitet als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Abgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen im Deutschen Bundestag. Er war sowohl Leiter des AK Juristische Ausbildung 2 in der AKK als auch Vorstand für inhaltliche Koordination und Vorsitzender im Vorstand.

Luzie (l.drost@bundesfachschaft.de) hat gerade ihr erstes Staatsexamen im März geschrieben. Sie war in den Jahren 2021/22 und 2022/23 AK-Leiterin (Studium & Lehre, AK JA I) und organisierte die Zwischentagung im Herbst 2022 in München.

Unsere Aufgaben

Vernetzung der Ehemaligen

Zu unseren Aufgaben gehört insbesondere die Ehemaligenarbeit. Auf verschiedenen Wegen bringen wir ehemalige Engagierte des Vereins zusammen und ermöglichen einen Austausch über die aktive Zeit im BRF hinaus. In diesem Zuge organisieren wir einmal im Jahr ein Ehemaligentreffen. Das nächste findet am 25. Mai 2024 in Köln statt. Wenn Ihr schon zu den Ehemaligen gehört und dabei sein möchtet, schreibt an beirat@bundesfachschaft.de!

Erhalt von Wissen im Verein & Beratung

In einem Verein wie dem unseren, mit häufigen Wechseln in den Ämtern, geht schnell altes Wissen und Erfahrung verloren. Dabei geht es oft um Kleinigkeiten, wie z.B. der Frage, ob im Verein zu einem bestimmten Thema in der Vergangenheit bereits gearbeitet wurde. Eindrücklichstes Beispiel waren die ersten Präsenztagungen nach der Corona-Pandemie, die von einem neuen, jungen Vorstand ausgerichtet wurden, dessen Mitglieder selbst wenig Erfahrung mit Präsenztagung sammeln konnten.

Der Beirat besteht daher aus Mitgliedern, die schon lange im Verein aktiv sind und dadurch viel Wissen und Erfahrung sammeln konnten. Wir sind also die „alten Hasen“ des Vereins. Viele Stolpersteine, die in der alltäglichen Vereinsarbeit auftauchen können, hat der Beirat wahrscheinlich schon einmal selbst überwinden müssen. Mit diesem geballten Wissen und dem großen Erfahrungsschatz können wir den aktuellen Amtsinhaber:innen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Legitimation & Zusammensetzung

Die Mitglieder des Beirats werden für die Dauer von zwei Jahren von der Bundesfachschaftentagung gewählt. Um das vorhandene Wissen im Gremium kontinuierlich zu erhalten, haben die Mitglieder versetzte Amtszeiten. Dies bedeutet, dass auf jeder BuFaTa drei Mitglieder aus dem Beirat ausscheiden und entsprechend drei neue Beiratsmitglieder gewählt werden, während die übrigen drei Mitglieder in die zweite Hälfte ihrer Amtszeit starten.

Dem Beirat darf nur angehören, wer nicht dem Vorstand oder einem anderen Gremium angehört, und zuvor im Vorstand, mindestens zwei Jahre in einem Arbeitskreis oder einem gleichwertigen Gremium tätig war, oder sich sonst besonders um den Verein verdient gemacht hat. Vorschlagsberechtigt für die Wahl der Beiratsmitglieder sind der Vorstand und die Arbeitskreiskonferenz.

Mehr zu der rechtlichen Verankerung des Beirats könnt Ihr in § 23 der BRF-Satzung nachlesen.