“Weihnachten im Lichte des deutschen Rechts” von come-on.de
“Halver – Mit Weihnachten steht in wenigen Tagen eines der Hauptfeste der christlichen Glaubensgemeinschaft vor der Tür. Ich erlaube mir deshalb, kurz einen juristischen Blick auf diese christliche Weihnachtsgeschichte zu werfen.
Nach den historischen Überlieferungen ist Jesus unter dem judäischen König Herodes der Große vor mehr als 2000 Jahren in Betlehem geboren worden. Seine Eltern, Maria und Josef, waren lediglich miteinander verlobt. Die Geburt von Jesus selbst war danach eine vom Heiligen Geist gewirkte Jungfrauengeburt. In juristischer Hinsicht ist Maria deshalb gem. § 1591 BGB zunächst einmal eindeutig die Mutter. Denn nach der genannten Vorschrift ist die Mutter eines Kindes diejenige Frau, die es geboren hat, mithin das Kind auf die Welt gebracht hat. Sie wäre deshalb auch dann die Mutter gewesen, wenn sie das Kind, wovon allerdings nichts überliefert ist, als befruchtete Eizelle, die nicht von ihr stammt, ausgetragen hätte.”
Den Rest der Geschichte findest Du hier.
“Die Weihnachtsgeschichte für Juristen” von lawblog.de
“Bezugnehmend auf die aktuelle Jahreszeit und die damit in Verbindung stehende in Kürze sich ereignende Festlichkeit christlichen Ursprungs, stellt sich der Hergang der Ereignisse des 24. Dezembers im Jahre 0 unseres Erachtens nach wie folgt dar:
Kaiser Augustus, in Ausübung seiner Amtspflicht als legitime Legislativ- und Exekutivkraft, beschloss die zeitnahe Durchführung eines Zensus innerhalb des Gebietes seines Herrschaftsanspruches. Eine Anfechtung dieses verwaltungsrechtlichen Beschlusses war eingedenk des Alleinvertretungsanspruches für die Exekutivgewalt seitens des Kaisers A. nicht justiziabel, ebenso war ein Antrag auf Aufschiebung der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen am Geburtsort, beispielsweise aus als gewichtig zu wertenden persönlichen Umständen, aufgrund der hierzu fehlenden verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten als mit nur äußerst geringen Erfolgsaussichten zu bewerten.”
Den Rest der Geschichte findest Du hier.
“Der Zensus – (k)eine juristische Weihnachtsgeschichte” von LTO.de
“Die biblische Weihnachtsgeschichte erzählt nicht nur von religiösen Anliegen, sondern auch von römischem Verwaltungsrecht. Ein Kalenderblatt über Volkszählungen im alten Rom, in Deutschland und den USA.
Für Übungen, beispielsweise ob sich der Herbergsvater (H) zu Betlehem durch die Weigerung, der Maria (M) zwecks Entbindung (E) des Jesuskinds (J) Unterkunft zu bieten, strafbar nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) gemacht haben könnte, ist die biblische Erzählung zu schade. Denn zum einen weht durch die Vorschrift bekanntlich der jeweilige moralische Zeitgeistkräftiger als der Winterwind durch den Stall zu Bethlehem, so dass beispielsweise für eine sinnvolle Subsumtion in Erfahrung zu bringen wäre, ob seinerzeit das Kreißen in Ställen nicht als nestwarme Annehmlichkeit galt. Zum anderen käme niemand auf den Gedanken zu fragen, ob etwa die Geburt des Griechengottes Zeus in der Höhle von Psychro mit dem minoischen Hebammenrecht vereinbar war – de lege lata oder ferenda, einerlei. Dabei wäre es aus Diversity-Gründen längst nötig, sich nicht immer nur auf die biblische Erzählung zu fixieren.”
Den Rest der Geschichte findest Du hier.