Der Arbeitskreis Legal Clinics befasste sich mit Fragen rund um das Thema studentische Rechtsberatungen. Seit 2008 erlaubt § 6 II RDG eine altruistische und unentgeltliche Rechtsberatung. Nach Inkrafttreten des RDG entstand eine Vielzahl von Studentischen Rechtsberatungen, meistens beruhend auf studentische Initiativen. Aktuell gibt es rund 14 solcher Projekte, Tendenz steigend. Der Arbeitskreis diente dazu, sowohl die Gründung und den Aufbau studentischer Rechtsberatungen zu fördern als auch die Kooperation zwischen bereits bestehende Projekte und den Fachschaften zu unterstützen.
Aktueller Stand
Der Arbeitskreis hat eine Orientierungshilfe zur Gründung einer studentischen Rechtsberatung erstellt. Diese, sowie einen Überblick über alle Legal Clinics in Deutschland finden in unserer Schriftenreihe:
Abschlussbericht und Übersicht
Leiterin des ehemaligen AKs:
Elena Feinhals
Ansprechpartner