Du hast eine schlechtere Note bekommen als erwartet oder bist sogar in deiner Prüfung, Hausarbeit oder Seminararbeit durchgefallen? Die Enttäuschung ist selbstverständlich riesig. Gerade, wenn man bedenkt, wie viel Zeit und Mühe Du in das Erlernen des Stoffes investiert hat. Das Lösen von Übungsfällen, die unzähligen Stunden in der Bibliothek zur Recherche oder am Schreibtisch…
In solchen Fällen, in denen Du das Gefühl hast, dass deine in der Prüfung erbrachte Leistung nicht dem Endergebnis entspricht, wird in der Regel von den Lehrstühlen oder vom Prüfungsamt eine Möglichkeit zur Remonstration geboten. Doch was ist das genau?
Die Remonstration stellt ein schriftliches Rechtsmittel dar, mit dem Jurastudierende innerhalb von einer kurzen Frist nach der offiziellen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eine Neubewertung ihrer Prüfungsleistung begehren können. Im Rahmen dieses Widerspruchsverfahrens gem. §§ 68 ff. VwGO findet eine auf die Rügen des Prüflings beschränkte verwaltungsinterne Überprüfung der Bewertung einer Prüfungsentscheidung statt. An einigen Lehrstühlen gibt es weitere formale Voraussetzungen, beispielsweise das Besuchen einer Klausurbesprechung.
Zitiervorschlag:
[BRF/Flucke/Häusler/Wehsener, Gutachten 2023: Remonstration – wie remonstriere ich richtig?, S. 1-4]