Vorwort
Die Absolvent:innenbefragungen des BRF tragen seit Jahren zur Reformdebatte der juristischen Ausbildung bei. Sie bieten den JPAs und der Politik eine einzigartige Datengrundlage, die aufzeigt, was Jurastudierende von Ihrer Ausbildung halten und welche Reformen sie sich für die nachfolgenden Generationen wünschen.
In Namen des BRF möchten wir Sie und Euch nun einladen, die mittlerweile fünfte Absolvent:innenbefragung zu lesen und zu studieren. Als Vertretung der über 120.000 Jurastudierenden in Deutschland, erhoffen wir uns, dass die erhobenen Daten ihren Beitrag dazu leisten,unsere Ausbildung besser und zeitgemäßer zu gestalten. Abschließend möchten wir allen danken,die an dieser Befragung mitgewirkt haben! Wir können als BRF sehr stolz sein, was wir mittlerweile zum fünften Mal auf die Beine gestellt haben!
Für Fragen oder Anregungen steht Ihnen und Euch Frederik Janhsen (f.janhsen[at]bundesfachschaft.de) gerne zur Verfügung.
Kira Kock, Vorsitzende 2021/22 des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. und Leiterin des AK Umfragen
Jonathan Franz, Vorsitzender 2022/23 des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.
Grußwort des Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann
Liebe Studierende, liebe Leserinnen und Leser,
nach der Reform ist vor der Reform!
Auf diesen Nenner lässt sich die Diskussion um die Reform der juristischen Ausbildung bringen. Denn die juristische Ausbildung pflegt seit 150 Jahren einen engen Kontakt zur Wirklichkeit, und das bedeutet: Sie befindet sich in einem ständigen Wandel, um im Curriculum neuen Entwicklungen Rechnung tragen zu können.
Beispiele für gelungene Reformen gibt es viele: den Freiversuch, die Möglichkeit der freiwilligen Prüfungswiederholungen, die Schwerpunktbereiche, die Schlüsselqualifikationen und die Internationalisierung des Studiums sowie zuletzt die e-Klausur und die verpflichtende Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur.
Was die deutsche juristische Ausbildung auszeichnet und von anderen juristischen Ausbildungen in Europa unterscheidet, wird häufig als selbstverständlich erachtet: Es ist die Verbindung von wissenschaftlicher Ausbildung in der Universität und praktischer – vom Staat finanzierter – Ausbildung im Referendariat, die den Absolventen ermöglicht, jeden juristischen Beruf zu ergreifen. Damit hat die juristische Ausbildung in Deutschland einen stark sozial integrierenden und demokratisierenden Charakter.
Und um diesen Charakter zu bewahren, muss sich die juristische Ausbildung angesichts der Entwicklungen und neuen Herausforderungen in der juristischen Praxis permanent den Fragen nach weiterem Reformbedarf stellen. Auch Sie, die Studierenden, tragen durch Ihre Bemühungen zu einer Verbesserung der juristischen Ausbildung bei. Denn wer, wenn nicht die Studierenden selbst, kann besser Eindrücke, Erfahrungen und Meinungen bezüglich verschiedenster Aspekte des juristischen Studiums mitteilen?
Ihre Befragung vermittelt ein vollständiges Bild über das juristische Studium: allgemeine Themen wie Auslandsaufenthalte, Praktika und E-Learning werden hier ebenso berührt wie Schwerpunktbereiche, Staatliche Pflichtfachprüfung und Examensvorbereitung bis zur Frage des integrierten Bachelorabschlusses und den Folgen des Studiums in Corona-Zeiten. Einige Ergebnisse lassen einen nachdenklich werden, z.B., dass nur jede/r dritte Absolvent/in das juristische Studium weiterempfehlen würde oder sich deutlich mehr Männer als Frauen zu einer Promotion entschließen.
Beruhigend ist dagegen, dass sich 94 % der Befragten auch dann zur Ersten Juristischen Prüfung melden würden, wenn sie bereits einen integrierten Bachelor-Abschluss hätten. Dies zeigt, dass der Bachelor-Abschluss keine Konkurrenz zur Ersten Prüfung darstellt.Deshalb begrüße ich die Veröffentlichung der Ergebnisse der Befragung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu einer .berprüfung, Sicherung und Verbesserung der Qualität des juristischen Studiums allgemein und an den Hochschulen in Deutschland. Ich danke allen im BRF tätigen Kolleginnen und Kollegen, aber auch allen Studierenden, die sich an der Befragung beteiligt haben, für Ihr Engagement.
Dr. Marco Buschmann ist seit dem 8. Dezember 2021 Bundesminister der Justiz der Bundesrepublik
Deutschland.
Disclaimer für die Ergebnisse der Absolvent:innenbefragung
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ergebnisse unserer Befragung ausschließlich auf den Angaben der Teilnehmer:innen beruhen und daher nicht als repräsentativ für alle Absolvent:innen betrachtet werden können. Wir bitten Sie daher, die Ergebnisse in einem angemessenen Kontext zu betrachten und die Limitationen unserer Studie zu berücksichtigen. Die Perspektiven und Erfahrungen der Teilnehmer:innen können variieren, weshalb die Ergebnisse nicht alleinig für umfassende Schlussfolgerungen herangezogen werden sollten. Wir schätzen die Teilnahme aller Befragungsteilnehmer:innen und laden dazu ein, die Ergebnisse mit Verständnis für die Rahmenbedingungen zu betrachten.
Zitiervorschlag: Kock; Fünfte bundesweite Absolvent:innenbefragung; Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.; 2023; S. 1 – 196.