AK Kritisches Jurastudium

Auf Antrag wurde bei der BuFaTa 2019 in Hannover der Arbeitskreis Kritisches Jurastudium gegründet. Vor dem Hintergrund der Arbeit des AK NS-Justizunrecht soll der Arbeitskreis Ursachen für, Verantwortung im und Wirkung von juristischem Handeln untersuchen.

Um einen kritischen Blick auf juristisches Handeln zu ermöglichen, setzt sich der Arbeitskreis mit verschiedenen Bereichen der Rechtskritik auseinander. Diese umfassen unter anderem die feministische Kritik, verschiedene fachfremde Rechtskritik wie zum Beispiel die Kritik der Rechte nach Christoph Menke, Widerstandsrecht und Gewalt im/durch Recht, die Rolle von Recht bei Kolonialisierung sowie weitere verwandte Themenbereiche. Außerdem wird sich der Arbeitskreis auch mit Privilegien von Jurist*innen und Jurastudierenden kritisch auseinandersetzen.

Anfangs soll herausgefunden werden, welche Bedeutung Fragen der gesellschaftlichen Verantwortung von Jurist*innen in der Ausbildung momentan haben. Es soll eine Bewertung stattfinden, inwiefern der bisherige Ausbildungsaufbau der gesellschaftlichen Rolle von Jurist*innen gerecht wird und an welchen Stellen eine weitere Sensibilisierung notwendig wäre.

Ansprechpersonen
Stefan Endeward (AK-Leitung)

ak-kritisches-jurastudium@bundesfachschaft.de