Allein im Jahr 2013 haben von ca. 12.000 Examenskandidaten 29,7% die Erste juristische Staatsprüfung nicht bestanden. Für diese fast 30% bedeutet dies in der Regel fünf Jahre Studium umsonst. Dabei streben nicht mehr alle Jurastudierende die klassischen juristischen Berufe an. Bisweilen gibt es nur an wenigen Universitäten mit dem Bachelor of Laws eine Möglichkeit, einen juristischen Abschluss außerhalb des Staatsexamens zu erzielen. Dabei könnte ein integrierter Bachelor of Laws eine Alternative für all diejenigen sein, die an der Ersten Juristischen Staatsprüfung teilnehmen, aber endgültig nicht bestehen. Dies spiegelt sich in der vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. durchgeführten Absolventenumfrage wieder – 67,75 % (von insgesamt 1392) der Studierenden wünschen sich einen integrierten Zwischenabschluss.
Aus diesem Grund fordert der BRF einen integrierten Bachelor of Laws, der zum LL.M. befähigt.
Der AK Bachelor of Laws beschäftigte sich damit, wie ein solcher Bachelor inhaltlich ausgestaltet sein könnte. Dazu verglich er Prüfungsordnungen und erarbeitete Konzepte dazu, wie das Modell des Bachelors auf die allgemeine juristische Ausbildung passt, die nach wie vor Ziel ist.
Auf der Bundesfachschaftentagung 2017 in Mannheim wird der Arbeitskreis sein in der Praxis verwertbares Ergebnis vorstellen.
Hier geht es zum vollständigen Abschlussbericht.
Ansprechpartnerin
Yasmin Schweiger
ak-bacheloroflaw@bundesfachschaft.de
Mitarbeiter im AK-Teil „Ausarbeitung eines Konzepts“:
Julia Marie Warm
Jonathan Fauser
Melissa Sehringer
Inken Huschke
Ellen Förderer
Luise Burger
Pascal Beleiu
Jannis Graeve
Anne Stein
Verantwortlich für den AK-Teil „Vergleich Module und Prüfungsinhalte“:
Stefan Guddas