Beirat

Der Beirat des BRF besteht aus sechs gewählten Mitgliedern, die weisungsunabhängig arbeiten. Der Beirat übernimmt die Ehemaligenarbeit des BRF. Die weiteren Aufgaben des Beirates sind die Beratung des Vereins und seiner Gremien, sowie die Unterstützung bei der Verfolgung der Vereinszwecke.

Der Beirat im Amtsjahr 2023/2024

Bis zur BuFaTa 2024:

Alessandra (Lessi) (a.krause@bundesfachschaft.de) promoviert im IT-Recht und arbeitet als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Kiel. Sie war 2020/2021 Vorständin für IT und bekleidete sowohl davor als auch danach diverse Posten in Ausschüssen, Arbeitskreisen und Projektgruppen des BRF.

Pascal (p.beleiu@bundesfachschaft.de) promoviert in Marburg im Schiedsverfahrensrecht. Er war 2017/18 Vorstand für IT.

Carolin (c.wagemeyer@bundesfachschaft.de) hat gerade ihr Studium beendet und beginnt eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Göttingen. Sie war 2020/21 Vorständin für Finanzen und anschließend Teil des AK JA I.

Bis zu BuFaTa 2025:

Kira (k.voss@bundesfachschaft.de) arbeitet als Diplomjuristin in der Kreisverwaltung Göttingen und war 2020/21 Vorständin für inhaltliche Koordination, nachdem sie zwei Jahre im KubA (heutige AKK) mitgearbeitet hat.

Lisa (l.ewert@bundesfachschaft.de) ist Rechtsreferendarin am Landgericht in Kassel. Sie war sowohl im KubA als auch in der AKK tätig und hat bei der digitalen BuFaTa Berlin einen Workshop geleitet.

Marc (m.castendiek@bundesfachschaft.de) promoviert in Köln im Haftungsrecht und Sportrecht. Er war 2019/20 Vorsitzender des BRF und vorher Vorstandsmitglied für Finanzen sowie Sponsoring und Kooperationen.

Unsere Aufgaben

Vernetzung der Ehemaligen

Zu unseren Aufgaben gehört insbesondere die Ehemaligenarbeit. Auf verschiedenen Wegen bringen wir ehemalige Engagierte des Vereins zusammen und ermöglichen einen Austausch über die aktive Zeit im BRF hinaus. In diesem Zuge organisieren wir einmal im Jahr ein Ehemaligentreffen. Das nächste findet am 25. Mai 2024 in Köln statt. Wenn Ihr schon zu den Ehemaligen gehört und dabei sein möchtet, schreibt an beirat@bundesfachschaft.de!

Erhalt von Wissen im Verein & Beratung

In einem Verein wie dem unseren, mit häufigen Wechseln in den Ämtern, geht schnell altes Wissen und Erfahrung verloren. Dabei geht es oft um Kleinigkeiten, wie z.B. der Frage, ob im Verein zu einem bestimmten Thema in der Vergangenheit bereits gearbeitet wurde. Eindrücklichstes Beispiel waren die ersten Präsenztagungen nach der Corona-Pandemie, die von einem neuen, jungen Vorstand ausgerichtet wurden, dessen Mitglieder selbst wenig Erfahrung mit Präsenztagung sammeln konnten.

Der Beirat besteht daher aus Mitgliedern, die schon lange im Verein aktiv sind und dadurch viel Wissen und Erfahrung sammeln konnten. Wir sind also die „alten Hasen“ des Vereins. Viele Stolpersteine, die in der alltäglichen Vereinsarbeit auftauchen können, hat der Beirat wahrscheinlich schon einmal selbst überwinden müssen. Mit diesem geballten Wissen und dem großen Erfahrungsschatz können wir den aktuellen Amtsinhaber:innen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Legitimation & Zusammensetzung

Die Mitglieder des Beirats werden für die Dauer von zwei Jahren von der Bundesfachschaftentagung gewählt. Um das vorhandene Wissen im Gremium kontinuierlich zu erhalten, haben die Mitglieder versetzte Amtszeiten. Dies bedeutet, dass auf jeder BuFaTa drei Mitglieder aus dem Beirat ausscheiden und entsprechend drei neue Beiratsmitglieder gewählt werden, während die übrigen drei Mitglieder in die zweite Hälfte ihrer Amtszeit starten.

Dem Beirat darf nur angehören, wer nicht dem Vorstand oder einem anderen Gremium angehört, und zuvor im Vorstand, mindestens zwei Jahre in einem Arbeitskreis oder einem gleichwertigen Gremium tätig war, oder sich sonst besonders um den Verein verdient gemacht hat. Vorschlagsberechtigt für die Wahl der Beiratsmitglieder sind der Vorstand und die Arbeitskreiskonferenz.

Mehr zu der rechtlichen Verankerung des Beirats könnt Ihr in § 23 der BRF-Satzung nachlesen.