Integrierten Bachelor

Der integrierte Bachelor stellt eine Bereicherung des klassischen Jurastudiums dar. Er soll das Staatsexamen ergänzen, aber es weder direkt noch auf langfristige Sicht ersetzen.

Eine Ergänzung des klassischen Jurastudiums

Erworben wird der integrierte Bachelor durch Teile der bereits jetzt im Studium vorgesehenen Leistungen. Im Regelfall sollte der integrierte Bachelor durch Ablegen der Zwischenprüfung sowie der Prüfung im Schwerpunktbereich erworben werden, wobei die häusliche Arbeit im Schwerpunktbereich zugleich die Bachelorarbeit ist (vollständige Integration). Zudem sind Modelle denkbar, in denen zur Erlangung des Bachelors wenige zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, beispielsweise das Anfertigen einer separaten Bachelorarbeit (teilweise Integration).

Grundsätzlich gilt allerdings, dass der integrierte Bachelor innerhalb des Studiengangs mit dem Ziel der ersten juristischen Prüfung (Staatsexamen) erworben wird und keine weitere Einschreibung notwendig ist. Daher darf er nicht mit interdisziplinären Bachelor-Studiengängen verwechselt werden, in denen meist auch fachfremde Leistungen zu erbringen sind (z.B.  „Law and Economics“ in Bonn, „Recht und Wirtschaft“ in Bayreuth) und deren Studienziel ein Bachelor, nicht jedoch das Staatsexamen ist.

Erfolgreiche Modelle als Beispiele für den integrierten Bachelor

Die Möglichkeit, einen integrierten Bachelor zu erlangen, gibt es beispielsweise bereits an der Universität Potsdam sowie an der Freien Universität Berlin. An diesen Standorten wird jeweils auf ein Modell gesetzt, bei dem nicht nur die Leistungen, die Voraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung sind, sondern auch Leistungen des universitären Schwerpunktbereichs, für den Bachelor benötigt werden. Auch an der Bucerius Law School in Hamburg und der Fernuniversität Hagen kann parallel zum Staatsexamen ein Bachelor erworben werden, sofern entsprechende Zusatzleistungen aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich oder anderen Wahlfächern abgelegt worden sind.

Aktuell ist die Einführung des integrierten Bachelors unter anderem in Göttingen geplant. In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben sich die Regierungsparteien in ihren Koalitionsverträgen auf eine entsprechende Erörterung bzw. Ermöglichung des integrierten Bachelors verständigt.

Staatsexamen bleibt primäres Studienziel

Der integrierte Bachelor soll das Staatsexamen nicht ersetzen, sondern ist insbesondere als Zwischenschritt vorgesehen. Damit bietet er psychische Entlastung und einen ersten Abschluss für alle Jurastudierenden.  Diese erhalten dadurch eine Anerkennung der im Studium erbrachten Leistungen und eine Bestätigung ihrer juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten bereits vor Beginn der Examensvorbereitung. Sofern das Staatsexamen als Äquivalent zum Master angesehen wird, ist es nur konsequent, auch den Jurastudierenden mit dem integrierten Bachelor eine entsprechende Zwischenetappe zu ermöglichen.

Die häufig in diesem Zusammenhang geäußerte Befürchtung, die Einführung des integrierten Bachelors würde dazu führen, dass Studierende die volljuristische Ausbildung vorzeitig beenden und es somit zu einem Fachkräftemangel kommen wird, ist unberechtigt, schließlich bleibt das Staatsexamen und perspektivisch somit auch die Befähigung zum Richteramt das primär angestrebte Ausbildungsziel.

Vielmehr eröffnet der integrierte Bachelor internationale Karrierechancen und bietet auch denjenigen eine berufliche Perspektive, die trotz ihres fachlichen Interesses keinen Einstieg in die klassischen volljuristischen Berufe anstreben. Diese können dann unter Verzicht auf die Weiterführung des Studiums bereits Teil des Arbeitsmarktes werden. Dieser erfordert zudem bereits heute nicht mehr in allen Bereichen eine volljuristische Qualifikation, sodass spezialisierte Bachelor-Absolvent:innen auf einem sich stetig entwickelnden, modernen und internationalen Arbeitsmarkt erfolgreiche Karrieren in alterativen juristischen Berufen anstreben können.

Weiterführende Informationen

Für Anregungen und Fragen rund um den integrierten Bachelor steht der Arbeitskreis Juristische Ausbildung 2 zur Verfügung: akausbildung2@bundesfachschaft.de

Lesenswert für tiefergehende Informationen zum Thema sind die Stellungnahme der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen für den Rechtausschuss des Landtages und der BRF-Abschlussbericht, welche unten zum Download bereitstehen:

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