Bundesfachschaft Jura
Frieden, Klimaschutz und Gerechtigkeit sind untrennbar miteinander verbunden, man wird kein Ziel ohne die anderen beiden erreichen. Geeignete rechtliche Grundlagen sind unabdingbar für eine Lösung, wie die Erfahrung der Friedensbewegung zeigt. Diese Veranstaltung befasst sich mit den Rechtsfragen. Bereits im kalten Krieg haben internationale und überprüfbare Abrüstungsverträge das Vertrauen geschaffen, so dass am Ende die Konfrontation friedlich beendet werden konnte. Die UNO und die KSZE boten Diskussionsforen und gaben z.B. durch die UN-Menschenrechtskonvention und das Völkerrecht einen rechtlichen Rahmen. Dies müsste wieder geschehen, diesmal zusammen gedacht mit Klimaschutz und der Möglichkeit einer friedlichen Entwicklung für alle Länder. Auf UN-Ebene gibt es Diskussionen zu ius cogens. Die ILC (International Law Commission) hat auch bereits einen Auftrag, ein Regelwerk für Atmosphärenschutz zu entwickeln. Daneben gibt es bereits internationale Abkommen wie das Montrealabkommen zum Verbot von FCKW 1987, die Konvention von Rio zur Erhaltung der Biodiversität 1992 und das Klimaschutzabkommen von Paris 2015. Auf nationaler Ebene gibt es bereits viele, auch erfolgreiche Klagen von Betroffenen, deren Lebensgrundlagen durch den Klimawandel bedroht sind. Wie erreicht man jetzt, dass Klimaschutz ein Völkerrecht wird? Gibt es Möglichkeiten durch das Regelwerk der UN oder wird Klimaschutz Völkerrecht, wenn in genügend Fällen nationale Gerichte den Klagen der Betroffenen stattgeben? Können Staaten ein Recht bei der UN fordern oder auch klagen?
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