Bundesfachschaft Jura
Obwohl sich die Erderwärmung immer weiter zuspitzt, wird dem Strafrecht bislang keine nennenswerte Rolle in dieser zentralen Frage der Menschheitsgeschichte zugesprochen. Auf den ersten Blick liegt dies einerseits an dogmatischen Problemen – können die Folgen des Klimawandels dem klimaschädlichen Verhalten eines Einzelnen zugerechnet werden? – und andererseits an der gesellschaftlichen Nützlichkeit klimabelastenden Verhaltens. Diesen Hindernissen kann und soll aber entgegengetreten werden, insbesondere da in dem schon heute vereinbarten künftigen Rechtszustand der Klimaneutralität der Einsatz des Strafrechts bereits vorgezeichnet ist. Da weiterhin eine rapide Entwicklung des Klimawandels zu erwarten ist, sind in Zukunft übereilte und undogmatische Schritte zu befürchten. Um dem entgegenzuwirken, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Konzeption eines möglichen Klimastrafrechts notwendig.
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