AKTUELLE INFORMATIONEN:
SIEGER:INNENEHRUNG DES KLIMAESSAY WETTBEWERBS AM 23.01.2022
Am 23.01.2022 von 14.00 bis 15.30 Uhr wurden bei der Sieger:innenehrung des KlimaEssay-Wettbewerbs die Gewinner:innen offiziell verkündet. Aufgrund des weiterhin kritischen Infektionsgeschehens fand diese digital über Zoom statt.
Zum Einstieg hörten wir einen kurzen Impulsvortrag zum Thema „Schnelle Reaktion auf den Klimabeschluss des BVerfG – Die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes“ von Dr. Lutz Morgenstern, der im Bundesministerium für Umwelt an der Novelle des KSG mitgewirkt hat. Danach bekamen die Gewinner:innen die Chance, ihre Kernthesen vorzustellen, bevor sie in einer kurzen Laudatio von Juror Franz Reimer gewürdigt wurden. Nach dem offiziellen Teil sind wir mit allen Interessierten in ausführliche Gespräche über das Recht im (Klima-)Wandel gekommen.
Der erste Platz mit 1.000 Euro Preisgeld ging an Thomas Dörtgöz aus Hamburg. Sein Essay ist in der F.A.Z. Einspruch zu lesen.
Den zweiten Platz mit jeweils 750 Euro Preisgeld teilen sich Johannes Kühle aus Münster, sowie das Team um Moritz Wiechert, Leonie Brink und Sophie Schneider aus Hamburg. Der Essay von Johannes wird im Bucerius Law Journal veröffentlicht und der Essay von Moritz, Leonie und Sophie findet sich demnächst in den Hamburger Rechtsnotizen.
Den vierten Platz mit 500 Euro Preisgeld hat sich Conrad Oelke aus Göttingen gesichert. Bei seinem Essay wurden zudem die besonderen völkerrechtlichen Implikationen ausgezeichnet, sodass er auf dem Völkerrechtsblog zu lesen ist.
Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner:innen und großen Respekt für Eure von unserem Juror:innenteam gewürdigte wissenschaftlich-essayistische Leistung!
Auch allen anderen Teilnehmer:innen wollen wir erneut danken für die vielen reflektierten, innovativen und kreativen Gedanken, die als Beitrag zu diesem Wettbewerb in den Essays formuliert worden sind. Dass sich 67 junge Rechtswissenschaftler:innen in 56 Essays mit dem Schnittbereich zwischen Recht und Klimawandel auseinandergesetzt haben, zeigt uns – und auch der Rechtswissenschaft –, dass die Diskussion erst noch am Anfang steht und junge Stimmen darauf bestehen, gehört zu werden. Für uns als BRF war die Durchführung eines solchen Gemeinschaftsprojekts, das zwar studentisch, aber dennoch wissenschaftlich wertvoll ist, ebenso ein Novum wie für viele von Euch die Anfertigung dieses Essays – lasst uns beides als Auftakt zu weiteren Projekten verstehen!
Damit der großartiger Einsatz aller Teilnehmer:innen weitere Wirkung entfalten kann, denken wir auch hinsichtlich aller anderen Essays darüber nach, sie einem breiteren Publikum zugänglich zu machen – beispielsweise durch eine Veröffentlichung hier auf unserer Website. Teilt uns, falls Ihr teilgenommen habt, gerne mit, was Ihr davon haltet oder ob Ihr weitere Ideen für einen wirkungsvollen Einsatz Eurer Einreichungen habt.
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
Wer? Student:innen, Referendar:innen und Doktorand:innen der Rechtswissenschaften
Was? Essay-Wettbewerb auf Grundlage des BVerfG-Beschlusses vom 24.03.2021
Warum? Damit der Diskurs rund um Recht und Klimawandel auch von jungen Stimmen beeinflusst wird
Deadline? FRISTVERLÄNGERUNG bis zum 12. September 2021, 24:00 Uhr
Was gibt es zu gewinnen? Der beste Beitrag (1. Platz) wird in der F.A.Z. Einspruch veröffentlicht und gewinnt 1.000 Euro. Platz 2 erhält 750 Euro und Platz 3 erhält 500 Euro.
Ein Sondervotum erfolgt wird für den Essay, der die völkerrechtlichen Implikationen des Beschlusses besonders gut aufarbeitet. Dieser Essay wird auf dem Völkerrechtsblog veröffentlicht. Die Auswahl hierfür erfolgt durch den Völkerrechtsblog nach eigenem Ermessen.
EINFÜHRUNG
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 ist außergewöhnlich. Er nimmt die deutsche Politik sowohl in der internationalen als auch der nationalen Öffentlichkeit in die Pflicht, Klimaschutz neu und vor allem vorausschauend zu denken. Laut BVerfG müssten schon heute effektive und auch umfangreiche Klimaschutzmaßnahmen in Kraft treten, um den zukünftigen Generationen ein Leben in Freiheit zu garantieren. Klimaschutz als Herausforderung darf nicht mehr auf die nächsten Generationen übertragen werden, die dann das Unmögliche möglich machen müssten. Aber wie lässt sich das rechtlich ausgestalten? Welche Rolle spielt Klimaschutz im Recht nach diesem Beschluss? Wie kann es generationen(ge)recht sein? Wie werden sich die rechtswissenschaftliche Dogmatik und die juristische Ausbildung verändern?
Wir rufen Euch dazu auf, Euch in From eines Essays mit dem Thema „Recht im (Klima)Wandel” auf Grundlage des BVerfG-Beschlusses vom 24.03.2021 auseinanderzusetzen.
Ziel der Initiative: Wir wollen Studierende der Rechtswissenschaft dazu anregen, sich mit dem Themenkomplex auseinanderzusetzen. So wollen wir jungen Stimmen Gehör in der rechtswissenschaftlichen Debatte zu Fragen des Klimaschutzes verschaffen.
Leitfragen für diese Auseinandersetzung können die folgenden sein. Diese Themenkomplexe und Fragen dienen dabei lediglich als Beispiel:
Reformbedarf im Klimaschutzrecht?
Inwiefern befindet sich nun die Rolle von Klimaschutz im Recht im Wandel? Was hat es zum Beispiel mit intergenerationeller Gerechtigkeit und intertemporaler Freiheitssicherung auf sich? Ergeben sich aus dem Klimaschutzbeschluss des BVerfG Reformverpflichtungen für den Gesetzgeber in Bezug auf das Klimaschutzrecht – wie sehen sie aus? Die Transformation der Gesellschaft zur Treibhausgasneutralität stellt eine enorme gesellschaftliche, aber auch rechtliche Herausforderung dar. Sollten angesichts dessen Vorlesungen oder gar Schwerpunktbereiche zum Klimaschutzrecht an Universitäten angeboten werden? Welche gesetzlichen Instrumente braucht es für eine umfassende Dekarbonisierung? Gibt es rechtliche Hürden, die dem entgegenstehen? Wie sinnvoll ist ein sektorspezifischer Ansatz? Bietet es sich vielleicht sogar an, das Klimaschutzrecht zu vereinheitlichen – beispielsweise durch umfassende CO2-Bepreisung? Braucht es jetzt noch ein „Grundrecht auf Klimaschutz“ wie es jüngst Ferdinand von Schirach forderte und wie sinnvoll wäre das überhaupt? Welche Folgen hat und wird der Beschluss auf unionsrechtlicher Ebene haben?
Klimawissenschaft in Politik und Recht
„Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll.“ Ist die Politik nach diesem Beschluss nun also verpflichtet, ihr Handeln an den Erkenntnissen der (Klima-)Wissenschaft zu orientieren? Welche Möglichkeiten haben Gesetzgeber und Gerichte nach aktueller Gesetzeslage, um mit wissenschaftlicher Ungewissheit umzugehen (beispielsweise wann bestimmte Kipppunkte erreicht werden oder in Bezug darauf, dass die konkreten Folgen von bestimmten Mengen an CO2-Emmissionen auf den Anstieg der Erddurchschnittstemperatur noch nicht eindeutig festgestellt wurde)? Sind wir etwa bereits verfassungsrechtlich vor einer „klimaskeptizistischen Wende“ in der Politik geschützt, wie sie beispielsweise in der letzten Legislaturperiode der USA zu beobachten war? Können Parteien mit Wahlversprechen werben, die weniger ambitioniert sind als das KSG – und was ist die Konsequenz, wenn sie es tun?
Klimaschutz in der Verfassung
„Der Staat ist durch das Grundrecht auf den Schutz von Leben und Gesundheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zum Schutz vor den Gefahren des Klimawandels verpflichtet.“ Wie weit reicht diese Schutzpflicht? Ist sie nach dem Beschluss immer noch ein “zahnloser Tiger”? Welche Folgen des Klimawandels muss der Staat vermeiden?
In dem Beschluss heißt es: „So sind die notwendigen Freiheitsbeschränkungen der Zukunft bereits in Großzügigkeiten des gegenwärtigen Klimaschutzrechts angelegt. Klimaschutzmaßnahmen, die gegenwärtig unterbleiben, um Freiheit aktuell zu verschonen, müssen in Zukunft unter möglicherweise noch ungünstigeren Bedingungen ergriffen werden und würden dann identische Freiheitsbedürfnisse und -rechte weit drastischer beschneiden.“ Welche Konsequenzen kann so eine intertemporale Freiheitssicherung auch rechtlich nach sich ziehen? Was bedeutet sie zum Beispiel für Altersabsicherungs- und Fiskalpolitik und die entsprechende Rechtsprechung? Wie muss ein klimagerechter Maßstab aussehen, der die Freiheitsbedürfnisse der heutigen und der zukünftigen Gesellschaft in Einklang bringt? Gebiet der Beschluss vielleicht sogar verfassungsrechtlich eine „ökologische Auslegung des Rechts“? Wie viel Freiheit brauchen wir in Zukunft – und wie und in welchem Maße muss die Freiheit dafür heute eingeschränkt werden?
Mit diesen Oberthemen und den aufgeworfenen Fragen wollen wir Euch nur anregen und inspirieren. Sie müssen im Essay aber nicht und vor allem nicht vollumfänglich beantwortet oder thematisiert werden. Grundsätzlich gilt: Ihr seid in der konkreten Ausgestaltung der Essays frei. Wichtig ist uns, dass Ihr einen Bezug zum Oberthema herstellt: Welche Rolle spielt Klimaschutz im Recht nach diesem Beschluss?
PREISE UND VERÖFFENTLICHUNGEN
Der beste Essay wird in FAZ Einspruch veröffentlicht werden und ein Preisgeld von 1.000 € erhalten. Der zweite Platz erhält 750 € und der dritte Platz 500 €. Aus den besten Essays wird weiterhin jeweils ein ausgewählter im Bucerius Law Journal und in den Hamburger Rechtsnotizen veröffentlicht. Ein Sondervotum erfolgt wird für den Essay, der die völkerrechtlichen Implikationen des Beschlusses besonders gut aufarbeitet. Dieser Essay wird auf dem Völkerrechtsblog veröffentlicht. Die Auswahl hierfür erfolgt durch den Völkerrechtsblog nach eigenem Ermessen.
JUROR:INNEN
Teil des Juror:innenteams sind
- Prof. Dr. Sigrid Boysen (Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg),
- Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Richter, Gründer der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Podcaster der Lage der Nation),
- Prof. Dr. Christian Calliess, LL.M. Eur (FU Berlin, ehemaliges Mitglied des SRU),
- Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. (Universtität Rostock, Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik),
- Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M. (Bucerius Law School, Akademischer Direktor des CECS),
- Dr. Johannes Franke (Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V., Lehrbeauftragter für Klimaschutzrecht an der Bucerius Law School),
- Caterina Freytag (FEU Bremen, Referentin für Klimaschutzklagen bei Germanwatch e.V.),
- Marlene Grunert (Juristin, Redakteurin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung),
- Phillipp Kleiner (Referendar, Initiator des HanseEssay-Wettbewerbs des Hamburgischen Verfassungsgerichts),
- Prof. Dr. Silke Laskowski (Universität Kassel),
- Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg (Rechtsanwalt, Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Umweltrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.),
- Prof. Dr. Hermann E. Ott (Leiter des Deutschland-Büros von ClientEarth),
- Prof. Dr. Franz Reimer (Justus-Liebig-Universität Gießen),
- Prof. Dr. Charlotte Streck M.Sc. (Gründerin und Direktorin von ClimateFocus),
- Prof. Dr. rer. pol. Georg von Wangenheim (Universität Kassel),
- Prof. Dr. Bernhard Wegener (FAU Erlangen-Nürnberg),
- Dr. Felix Wendenburg, M.B.A. (Jurist und Mediator, Viadrina Institut für Konfliktmanagement, GermanZero).
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnehmen können alle Student:innen (auch in LL.M.-Studiengängen), Doktorand:innen und Referendar:innen der Rechtswissenschaften.
Eine Teilnahme ist auch als Team möglich. Ihr könnt maximal zu dritt teilnehmen, sofern alle einzelnen Teilnehmer:innen den oben genannten Anforderungen entsprechen. Solltet Ihr als Team gewinnen, wird das Preisgeld unter Euch aufgeteilt.
Ihr habt bis zum 12.09.2021 um 24:00 Uhr Zeit, Euren Essay einzureichen. Dieser wird in der Folge von renommierten Juror:innen anonymisiert begutachtet.
Für Rückfragen wendet Euch gerne an uns unter klimaessay@bundesfachschaft.de
FORMALIA
Wählt eines der drei Oberthemen für einen Essay im Format eines Wissenschaftsblogs (wie bspw. www.verfassungsblog.de oder www.juwiss.de). Fußnoten sind deshalb nicht notwendig, Verlinkungen im Text auf weiterführende Online-Fundstellen sind möglich und wünschenswert. Der Essay sollte zwischen 7.000 und maximal 10.000 Zeichen (ca. 3-6 Seiten) haben.
Bitte reicht Euren Essay im PDF-Format per Mail an klimaessay@bundesfachschaft.de mit Betreff “Einreichung KlimaEssay” ein. Sendet uns außerdem Eure Immatrikulationsbescheinigung oder einen Nachweis, dass Ihr Euch im Referendariat befindet. Bitte achtet darauf, dass Euer Name nicht im PDF zu lesen ist, um eine anonymisierte Begutachtung zu ermöglichen.
FAQ
Kann man auch zu zweit teilnehmen?
Ja. Eine Teilnahme ist auch als Team möglich. Ihr könnt maximal zu dritt teilnehmen, sofern alle einzelnen Teilnehmer:innen den oben genannten Anforderungen entsprechen. Solltet Ihr als Team gewinnen, wird das Preisgeld unter Euch aufgeteilt.
Kann man auch teilnehmen, wenn man gerade in einem LL.M Studiengang studiert?
Ja die Teilnahme ist auch dann möglich – entscheidend ist, dass Ihr Euch noch in der Ausbildung befindet.
Darf man zwei Essays einreichen?
Nein.
Muss man eins der genannten Themen bearbeiten?
Leitfragen für diese Auseinandersetzung können die aufgelisteten Themenkomplexe beinhalten. Sie dienen aber lediglich als Beispiel. Wichtig ist die Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BVerfG und dessen Implikationen oder Hintergründen.
Zeichenlimit: Ist das Zeichenlimit strikt? Werden Leerzeichen mitgezählt?
Ja, das Zeichenlimit liegt für alle Teilnehmenden bei 10.000 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Zitierweise: Wie soll zitiert werden?
Orientiert Euch gerne an der Zitierweise auf einschlägigen juristischen Blogs wie besipielsweise dem Verfassungsblog. Dort wird im Text mit Hyperlinks gearbeitet, die durch vereinzelte besonders wichtige konkrete Fundstellen ergänzt werden können. Wenn Ihr aus dem Beschluss zitiert, gebt aber auf jeden Fall die konkrete Randnummer an!
UNTERSTÜTZT VON