Kritisch Studieren

Wir haben auf Instagram eine Themenwoche zum „Kritischen Studium” veranstaltet. Alle Beiträge findet Ihr hier bzw. auf Instagram!

NS-Justizunrecht

Müssen Jurist:innen sich mit dem Justizunrecht des NS-Regimes auseinandersetzen?

Bereits vor der Ansprechpartner:innentagung zur sogenannten „Akte Rosenburg“ im Februar 2019 in Marburg fasste der BRF Beschluss darüber, dass das NS-Justizunrecht im Rahmen der juristischen Ausbildung stärker bzw. überhaupt aufgearbeitet werden muss. Um der politischen und gesellschaftlichen Verantwortung zukünftiger Jurist:innen Rechnung zu tragen, sehen wir es als unsere Pflicht, die auch durch Jurist:innen begangenen Schreckenstaten des NS-Regimes stärker in das Bewusstsein der Studierenden zu rücken.
Dass insbesondere antisemitische Überzeugungen immer noch ein hochaktuelles Thema sind, zeigten nicht zuletzt das versuchte Attentat auf eine Synagoge in Halle am höchsten jüdischen Feiertag oder die Verbreitung antisemitischer Verschwörungsideologien im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.
Gemeinsam mit der Antisemitismusbeauftragten des Landes NRW und ehemaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Landesfachschaft NRW werden wir uns zeitnah im Rahmen eines Webinars mit dem Thema beschäftigen.
Den Termin und den Teilnahmelink geben wir zu gegebener Zeit bekannt!

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Grußwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Bundesjustizministern a.D. und Antisemitismusbeauftragte NRW

“Wenn Bürgerinnen und Bürger, vor allem die Opfer von Antisemitismus, den Eindruck haben, die menschenverachtende, demokratiefeindliche Grundhaltung des Antisemitismus werde nicht als solche ausreichend erkannt, ist es schwierig, von der Zivilgesellschaft mehr Zivilcourage zu erwarten. Einstellungen von Ermittlungen oder Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung sind trotz – oder gerade wegen der damit komplexen juristischen Fragen – für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar oder erklärbar. Deshalb ist eine feste Verankerung des Themenfelds Antisemitismus in der Justiz, besonders in der Ausbildung und bei den Staatsanwaltschaften, so wichtig. Für die Bewertung antisemitischer Sachverhalte und Kontexte zu Straftaten beispielsweise ist umfangreiches Wissen über den Antisemitismus notwendig und erleichtert die Einordnung.
Vor dem Hintergrund der besonderen Verantwortung von Juristinnen und Juristen ist es wichtig und richtig, dass die Implementierung des Themas des NS-Unrechts in die universitäre Juristenausbildung einfließt. So kann eine Sensibilisierung des juristischen Nachwuchses bereits in einem frühen Stadium der Ausbildung erfolgen. Aber: Antisemitismus und andere diskriminierende Phänomene begegnen uns gerade in diesen Zeiten oft in neuen Formen. Daher sollte es eine feste Verankerung des Wissens um den Antisemitismus und seiner vielfältigen Ausprägungen und Erscheinungen mit eindeutigen Inhalten in allen Ausbildungen in der Justiz geben.
Diese Aspekte sollten auch im juristischen Vorbereitungsdienst und auch in Weiterbildungsangeboten enthalten sein. Ehrenamtlich getragene Angebote sind sehr gut, dürfen aber nicht die staatliche Verantwortung für einen solchen Teil der universitären Juristenausbildung flächendeckend ersetzen.” | – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger | Foto: Land NRW/Sondermann

Frauen* in der Rechtswissenschaft?

Warum gibt es so wenig Frauen* in der Rechtswissenschaft?

Seit Beginn der 2000er beginnen mehr Frauen* als Männer* ein Jurastudium, seit 2016 sind es jährlich rund 13.000 Studentinnen* mehr als Studenten. Über die Stufen der akademischen Leiter hinweg – Studentische Hilfskräfte, Wissenschaftliche Hilfskräfte, Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, Promovierte, Akademische Rät:innen, Habilitand:innen, Professor:innen – dünnt sich der Anteil an Frauen extrem aus. Im August 2017 waren nur 157 von 892 (Junior-)Professuren weiblich* besetzt – das sind 17,6 % [Quelle: Daten und Fakten zur Repräsentanz von Frauen in der Rechtswissenschaft – Prof. Dr. Ute Sacksofsky/Carolin Stix, Goethe-Universität Frankfurt am Main].
Bis 2019 gab es dahingehend zwar eine positive Entwicklung, wie Anne Kuckert (ehemalige Vorsitzende des BRF und Aktive im Arbeitsstab Ausbildung und Beruf des djb e. V.) in der Grafik „Leaky Pipeline“ (Hier abrufbar) veranschaulicht, von einer gleichmäßigen Verteilung sind die Rechtswissenschaften jedoch noch weit entfernt.

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„Traue es Dir zu”

Brief an eine junge Juristin

Weshalb das so sein könnte und warum gerade Ihr, liebe Studentinnen*, – egal was irgendeine Statistik besagt – trotzdem Euren Zukunftsplänen nachjagen und für Eure Ideale kämpfen solltet, hat Professorin und Vorsitzende des Deutschen Juristen-Fakultätentages Tiziana Chiusi in ihrem „Brief an eine junge Juristin“ verdeutlicht.

Besetzung von Prüfungskommissionen

Welchen Einfluss hat die Besetzung der Prüfungskommission auf die Noten?

Nachdem die Professor:innen Towfigh, Traxler und Glöckner in einer Studie 2014 auf systematische Notenunterschiede im 1. Staatsexamen aufmerksam machten, befassten sie sich in einer umfassenden Nachfolgeuntersuchung mit der Frage, ob sich geschlechts- und/oder herkunftsspezifische Diskriminierung als Ursache für diese Notenunterschiede belegen oder ausschließen lässt.
Hinsichtlich des 1. Staatsexamens konnten die Befunde aus 2014 mit einer umfangreichen Datenbasis validiert werden: Die Abschlussnoten von Frauen* sind in der staatlichen Pflichtfachprüfung durchschnittlich ca. 0,3 Punkte schlechter als die von Männern. Im Hinblick auf Examinierte mit Migrationshintergrund (u. a. bestimmt durch Geburtsland und Staatsbürgerschaft) zeigt die Analyse gravierende Notenunterschiede: Ein „nicht-deutscher“ Prüfling erzielt durchschnittlich eine Abschlussnote von 6,51 Punkten, ein „deutscher“ Prüfling hingegen erreicht durchschnittlich 7,93 Notenpunkte. Jedoch: Es konnte kein Kausalzusammenhang zwischen einer Geschlechts- oder Herkunftszuschreibung und der Schlechterbewertung nachgewiesen werden. Prof. Towfigh in einem Interview des DJB e. V.: „Es handelt sich um Korrelationen.“ Im Rahmen der mündlichen Prüfung dokumentiert die Studie, dass die Wahrscheinlichkeit, die nächste Notenschwelle zu erreichen, abhängig von der Besetzung der Kommission sei. Eine Frau gelangt bei einer ausschließlich mit Männern* besetzten Kommission bei den Notenschwellen zum „vollbefriedigend“ oder „gut“ mit einer 6 % geringeren Wahrscheinlichkeit auf die nächste Stufe als ein Mann. Prüft eine Frau mit, verschwinde diese Differenz.
Insgesamt könne Diskriminierung aufgrund einer Geschlechts- oder Herkunftszuschreibung als Faktor weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Die Befunde zur Zusammensetzung der Prüfungskommissionen sprechen für sich: Dass die mündliche Prüfung von mindestens einer Prüferin* abgenommen wird, ist wichtig für eine von Geschlechtszuschreibungen unabhängige Beurteilung.

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Diskriminierung im Studium

Haben wir in der Rechtswissenschaft ein Problem Diskriminierung?

Ein kleiner Disclaimer zu Beginn: Uns haben im Rahmen der Umfrage einige Zuschriften à la „Die übliche Gender-Debatte ist euer kleinstes Problem; bitte springt nicht auf diesen Zug auf; ihr kreiert [in Bezug auf Diskriminierung] Probleme, wo es keine gibt; ich schreibe lieber leichtere Klausuren, die politisch nicht korrekt sind als Schwere mit…“ erreicht.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass ein Verein mit mehreren inhaltlich arbeitenden Gremien in der Lage dazu ist, sich mit mehr als einem Thema gleichzeitig zu beschäftigen. Außerdem ergeht der Hinweis auf § 44 (Antidiskriminierung) und § 45 (Gleichstellung) des Grundsatzprogrammes des BRF. Diese Themen stellen in unserer Arbeit keine Modeerscheinungen, sondern ernstzunehmende und dauerhaft zu bearbeitende Problemfelder dar, für die wir uns seit einigen Jahren klar positioniert haben.
In den Slides haben wir euch die Abstimmungsergebnisse (ca. 1.000 Teilnehmer:innen) sowie einige nachdrückliche Beispiele dargestellt. Wir sehen davon ab, alle (rund 200 Antworten) abzubilden, um einer übermäßigen Reproduktion von sexistischen, rassistischen und sonstig diskriminierenden Weltbildern keinen Platz zu geben. Die Ergebnisse stehen für sich.

Fragen an Dr. Valentiner

Mit-Host: „Justitias Töchter

Wir hatten im Rahmen dieses Themas die Gelegenheit, ein kleines Interview mit Dr. Dana-Sophia Valentiner, Wiss. Mit. an der HSU, Vorsitzendes des djb-Landesverbandes Hamburg und Mit-Host des Podcasts „Justitias Töchter“ zu führen. Schaut gerne in unserem IGTV vorbei.

Geschlechterneutrale Sprache

Weshalb sollten wir geschlechtsneutrale Sprache verwenden?

Sprache bedeutet – gerade in den Händen von Jurist:innen – Macht. Macht, gesellschaftliche Realitäten zu kreieren oder zu verändern.
Dries Vervecken und Bettina Hannover veröffentlichten 2015 ihre Studie „Yes I Can! – Effects of Gender Fair Job Descriptions on Childrens’s Perceptions of Job Status, Job Difficulty and Vocational Self-Efficacy”: Geschlechtergerechte Sprache beeinflusst nachweislich die kindliche Wahrnehmung von Berufen. Wird von „Richter:innen“ und „Anwält:innen“ anstelle von „Richtern“ und „Anwälten“ gesprochen, schätzen Kinder diese Berufe als erreichbarer ein und trauen sich eher zu, diese später zu ergreifen. Gerade „typisch männliche“ Berufe wurden unter geschlechtergerechter Bezeichnung als leichter erlernbar und weniger schwierig eingeschätzt als nach der Nennung im generischen Maskulinum. Einen Erklärungsansatz sehen die Autor:innen darin, dass Kinder bereits im Kindergarten- und Grundschulalter lernen, „männlich besetzte“ Aufgaben und Positionen mit einem höheren Schwierigkeitslevel zu assoziieren. Auf der 4. Bundesfachschaftentagung 2015 in Kiel beschließt die Mitgliederversammlung des BRF, ab sofort geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, das generische Maskulinum stellt keine Option mehr dar. 2017 positioniert sich der BRF gegen die Negativbewertung des „Genderns“ in universitären Prüfungsleistungen. Aus Gründen der Barrierefreiheit „gendern“ wir mit dem Doppelpunkt.

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