Der AK Gleichstellung arbeitet auf der Grundlage der Ergebnisse der APT Freiburg weiter.
Ziel des Arbeitskreises ist es in erster Linie, die Beschlüsse der BuFaTa 2018 umzusetzen und so eine Gleichstellung in der juristischen Ausbildung und darüber hinaus voranzutreiben.
Auch liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit darin, Unterstützungsmethoden während des Studiums vor allem bezüglich behinderter und (physisch sowie psychisch) chronisch kranker Studierenden herauszuarbeiten. Diesbezüglich werden wir herausfinden, wie die derzeitige Situation an den Universitäten und vor allem juristischen Fakultäten aussieht. Hier ist -aus Sicht des AKs- Unterstützung von Nöten, nicht nur bei der Begleitung im Studium, sondern auch zur Verringerung möglicher psychischer Probleme während des Jurastudiums. Dazu wird bezüglich der Bestandsaufnahme der Beratungsangebote mit dem AK Physischer Druck zusammengearbeitet. Letztlich möchten wir einen Vorschlag für die Umsetzung der Unterstützungsmöglichkeiten unterbreiten, um das Studium für behinderte und chronisch kranke Studierende zu erleichtern.
Darüber hinaus wollen wir uns auch mit Lerngruppen und deren Förderung an juristischen Fakultäten beschäftigen, um dem „Einzelkämpfer Jurastudent“ entgegen zu wirken und so das Teamgefühl für spätere Zusammenarbeit im Berufsleben zu erleichtern.
Ansprechpartner
Christoph Geib (AK-Leitung)