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Autoren: Clemens Dienstbier und Sophie Derfler
Zitiervorschlag: [BRF/Dienstbier/Derfler, Gutachten: Studierende mit Migrationshintergrund, S. 1-15]
Einleitung
Der Leitgedanke des Jurastudiums ist die Ausbildung zum Volljuristen. Daraus folgt die grundsätzliche Erwartung an alle Studierende, nach dem erfolgreichen ersten Staatsexamen die Befähigung zum Volljuristen infolge des Referendariats sowie des zweiten Staatsexamens zu erhalten.
Dennoch strebt nicht jeder Jurastudierende einen klassischen juristischen Beruf an.1
Vielen Studierenden reichen die Grundkenntnisse des Studiums für ihr Berufsziel, das nicht die erste juristische Prüfung. Sie wollen lieber Journalisten werden, in der Wirtschaft, Industrie oder NGOs auf der ganzen Welt arbeiten. Ebenso mussten allein im Jahr 2012 22 Prozent der Studierenden das Jurastudium abbrechen, trotz langer Studienzeit verließen diese ergebnislos die Universität.2 Bisweilen gibt es außer einem Bachelor of Laws keine Möglichkeit einen juristischen Abschluss außerhalb des Staatsexamens zu erzielen. Dieser könnte sich als echt Alternative für diejenigen erweisen, die an der Ersten Juristischen Staatsprüfung teilnehmen, aber endgültig nicht bestehen. Der diesjährigen Absolventenumfrage ist zu entnehmen, dass sich 67,75% (von insgesamt 1392) der Studierenden einen integrierten Zwischenabschluss wünschen.3 Das trifft bayernweit auf fast 8 Prozent der geprüften KandidatInnen im Jahr 2015 zu.4 Auch der psychische Stress und die Prüfungsangst sind einfließende Aspekte, die durch einen Bachelor of Laws abgeschwächt werden können. Dieser Stress besteht nicht nur darin, dass vorherige Prüfungserfolge durch Scheitern verloren gehen, sondern auch darin, dass das gesamte Studium ergebnislos endet. Zumal sich auch 8,5 Prozent der Studierenden, die beim ersten Versuch scheitern, keines weiteren Prüfungsversuchs unterziehen.5
Aus diesen Gründen haben bereits zwei Universitäten in Deutschland den begleitenden
Bachelor of Laws eingeführt.6 Dieser könnte jedoch auch wie an der Universität Mannheim
als eigenständiger Studiengang eingerichtet werden.
1 http://www.uni-potsdam.de/jura/studium/llb.html (Stand: 07.05.2016).
2 http://www.dzhw.eu/pdf/pub_fh/fh-201404.pdf (Stand: 07.05.2016).
3 Vgl. die Absolventenbefragung 2016, abrufbar unter http://bundesfachschaft.de/absolventenbefragung-2016/ (Stand: 14.02.2018)
4 https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/jahresberichte_mit_statistiken/bericht_2015.pdf (Stand: 07.05.2016).
5 https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/jahresberichte_mit_statistiken/bericht_2015.pdf (Stand: 07.05.2016).
6 http://www.uni-potsdam.de/jura/studium/llb.html (Stand: 07.05.2016).
Zitiervorschlag:
[BRF/Dienstbier/Derfler, Gutachten: Bachelor of Laws, S. 1-10]