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Autor: Jannik Stephan
Zitiervorschlag: [BRF/Stephan, Anschlussbericht Leistungsbeweruntung und -anerkennung, S. 1-21]
Einleitung
Der Arbeitskreis Leistungsbewertung und -anerkennung hat seine Daseinsberechtigung in der föderalen Struktur der juristischen Ausbildung und der mit diesen einhergehenden unterschiedlichen Ausgestaltungen des Jurastudiums durch den jeweiligen Landesgesetzgeber. Bei jeder Bundesfachschaftentagung sehen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den unterschiedlichsten Leistungsanforderungen konfrontiert, die in anderen Bundesländern und innerhalb von diesem in der jeweiligen Fakultät gelten. Dies gilt für die staatliche Pflichtfachprüfung und erst Recht für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und für die sonstigen Prüfungsanforderungen in Grund- und Hauptstudium.
Dabei hat sich die Tätigkeit im Arbeitskreis in erster Linie mit der staatlichen Pflichtfachprüfung beschäftigt. Zum einen, da die Schwerpunktbereichsprüfung bereits Bestandteil eines eigenen Arbeitskreises ist und zum anderen, da die Fakultäten nur selten Daten für Grundund Hauptstudium veröffentlichen.
Im Zuge dessen wurde Folgendes miteinander verglichen:
- Examensnoten
- Dauer des Studiums
- Art und Gewichtung der in der staatlichen Pflichtfachprüfung zu erbringenden Leistungen
- Hilfsmittelverordnungen
- Abschichten
- Freischuss
- Verbesserungsversuch
- Wiederholungsversuch
Zudem hat der AK weitere Aufgaben umgesetzt. Darunter fällt eine Übersicht über bestehende Examensprotokoll-Poole, einer Kooperation des BRF mit einem bundesweiten Protokollanbieter und eine Schablone für eine einheitliche Hilfsmittelverordnung.
Zitiervorschlag:
[BRF/Stephan, Anschlussbericht Leistungsbeweruntung und -anerkennung, S. 1-21]