Am 10. Oktober 2019 war Broder für den BRF zusammen mit Dominik Möst, Leonore Rave und Massoud Ehzan als Vertreter*innen der Rechtswissenschaftlichen Landesfachschaft Bayern sowie Josef Heiler als Vertreter der Münchner Fachschaft ins bayerische Landesjustizprüfungsamt nach München eingeladen.
Dort wurden die fünf über die geplanten Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen unterrichtet, welche auf den Beschluss der Justizministerkonferenz 2017 zurückzuführen sind, und nach der Meinung der Studierenden gefragt.
Nachdem sich Studierende auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene jahrelang für eine deutschlandweite Harmonisierung des Jurastudiums stark gemacht haben, freuen wir uns, dass unsere Stimme nun gehört wurde. Unter anderem soll bis voraussichtlich 2022 der Prüfungsstoff der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung eingeschränkt, die Gewichtung der mündlichen Prüfung in beiden Examen von 25% auf 30% hochgesetzt und die Anzahl der Klausuren in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von 11 auf 9 heruntergesetzt werden. Der Schwerpunkt soll in seiner jetzigen Gewichtung von 30% beibehalten werden und im Wege der Harmonisierung nur noch 10 bis 14 Semesterwochenstunden umfassen. Außerdem wird momentan geplant, das E-Examen für das zweite Staatsexamen im Jahr 2023 einzuführen.