Abschlussbericht: Arbeitskreis Alternativer Harmonisierungsbericht (2020)

Die Strukturierung und der Aufbau des Jurastudiums variieren bundesweit von Universität zu Universität sehr stark. Schon innerhalb der Bundesländer sind die Unterschiede der Studienmodalitäten hoch. Dadurch müssen die Studierenden bereits landesintern häufig unterschiedliche Ansprüche erfüllen und der Studienverlauf kann sich stark unterscheiden. Bereits auf der 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 17. November 2016 hat sich der Koordinierungsausschuss mit der Harmonisierung des Jurastudiums befasst. Der Fokus wurde hier vor allem auf die Ausgestaltung des Pflichtfachstoffes und des Schwerpunktbereiches gesetzt.1

Infolgedessen wurde auf der Ansprechpartner:innentagung vom 16. bis 18. November 2018 in Göttingen der Workshop „Alternativer Harmonisierungsbericht“ angeboten. Der Workshop setzte sich gezielt mit Themen auseinander, welche der Harmonisierungsbericht des Koordinierungsausschusses nicht beinhaltete. Diese Bereiche waren: Zwischenprüfungen, Zugelassene Hilfsmittel (im ersten Staatsexamen), Pflichtpraktika und die Anzahl der Klausuren im ersten Staatsexamen.2

Basierend auf diesem Workshop setzte sich der Arbeitskreis Alternativer Harmonisierungsbericht in dem Geschäftsjahr 2019/20 mit den Themenbereichen (Examen, Hilfsmittel im Examen, Praktika und Zwischenprüfungen) intensiv auseinander.

In dem Bereich „erstes Staatsexamen“ wird der Fokus auf die Prüfungstermine, die Anzahl der Klausuren, die Gewichtung und die inhaltliche Gestaltung der mündlichen Prüfung sowie die Freiversuchsregelung für die Erste Juristische Prüfung (1. Staatsexamen) gelegt. Für die Erarbeitung des Bereiches „Praktik“ waren die möglichen Stationen, die Anzahl und Teilbarkeit und die Absolvierung der Praktika in der vorlesungsfreien Zeit, maßgeblich. Um den Themenbereich „Zwischenprüfungen“ einfacher zu erörtern, wurde dieser in die Harmonisierung innerhalb der Bundesländer und in die bundesweite Harmonisierung untergegliedert. Hierbei wurde der Schwerpunkt auf den Zwischenprüfungsaufbau per se gelegt, so dass die Voraussetzungen für das Grundstudium hier außen vorgelassen wurden. Der Arbeitskreis hat auch Harmonisierungs-Vorschläge ausgesprochen, welche vor allem der Verbesserung des Jura-Studiums dienen und Chancengleichheit für die Studierenden bewirken sollen.

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1 Gesamtbericht aus 2017 (KOA): https://www.djft.de/wp-content/uploads/2019/03/2017-10-02-Gesamtbericht-endg%E2%94%9C%E2%95%9Dltige-Fassung-1.pdf, S. 1 (Stand: 26.09.2022).
2 BRF, Tagungsbericht Herbst-APT 2018, S. 12 f.

Zitiervorschlag:
[BRF/Huschke/Krips/Stapf, Abschlussbericht Arbeitskreis Alternativer Harmonisierungsbericht (2020), S. 1-58]